Hersteller-Schein

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Der sog. "Hersteller-Schein" berechtigt zum "Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen". Der Begriff Umgang schließt nach der Definition im Gesetz das Herstellen, Delaborieren und Wiedergewinnen mit ein. Deshalb wird bei einem Befähigungsschein nach § 20 SprengG, wie ihn der Großfeuerwerker, Bühnen- oder Filmpyrotechniker besitzt, der Umgang durch Eintrag im Schein beschränkt. Um auch Herstellen zu dürfen, bedarf es zusätzlich eines Lehrgangs, der z.B. von der BG Chemie in Laubach oder der Sprengschule Dresden angeboten wird. Dieser Lehrgang behandelt im überwiegenden Teil Rechtskunde und die anzuwendenden BG-Regeln. Um an diesem Lehrgang teilzunehmen, ist wie bei den anderen Kursen ein Mindestalter und die Unbedenklichkeit vorgeschrieben. Eine praktische Kenntnis ist jedoch nicht von nöten. Die meisten Teilnehmer sind Mitarbeiter von Firmen, die Aufsichtsfunktionen in der Produktion übernehmen sollen - Pyrotechniker muß man also nicht unbedingt sein.