Knallpatrone

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Knallpatronen Klasse PM II und Klasse IV
Gebündelte Knallpatronen für Kaliber 45mm- und 60mm-Rohre
Gebündelte Knallpatronen zum Abschuss aus einem 45mm-Bombettengestell
Knallpatronen als Versatz in einer Großfeuerwerksrakete
Knallpatrone
(Pyro-Knallpatrone, "Pyros", Vogelschreck, Starenschreck, VS, Vogelschreckmunition, Bang cartridge, Bird Bangers, Signals détonants, Cartucce di colpo, Razzo da Segnalazione, Hukowe rakietki pistoletowe z kometa)

Allgemein

Bei Knallpatronen (oft auch als Vogelschreck oder Pyroknall bezeichnet) der Klasse PM II handelt es sich um pyrotechnische Munition mit Kaliber 15mm. Der Abschuss erfolgt üblicherweise mittels einer Schreckschusswaffe unter Verwendung eines passenden Signalbechers. Der eigentliche Effekt besteht aus einem kräftigen Knall - es gibt jedoch auch Varianten mit Aufstiegseffekt in unterschiedlichen Farben (meist grün, rot, gelb, weiß oder gold), dann in der Regel als Leuchtspur-Knallpatronen bezeichnet.

Wie die Bezeichnung Vogelschreck impliziert ist diese Patrone in erster Linie dazu gedacht, Schadtiere zu vertreiben. Sie wird häufig in der Landwirtschaft (Weinanbau), von Jägern oder auch an Flughäfen verwendet.


Auch beim Großfeuerwerk zu Vergnügungszwecken werden Knallpatronen in großer Zahl verschossen. Damit diese Effekte nicht dem Waffenrecht unterliegen, werden hier keine Patronen pyrotechnischer Munition, sondern leicht veränderte Varianten der Klasse IV verwendet. Dabei werden diese Knallpatronen häufig gebündelt (jeweils 7 Stück für Kaliber 45mm oder 8 Stück mit zentraler 24mm-Bombette für Kaliber 60mm) und mittels vorher lose in die Mörserrohre eingefüllten Schwarzpulvers (dient als Ausstoßladung) aus Bombettengestellen verschossen. Eine Verwendung als Parasiten ist ebenfalls möglich. Hierbei besteht jedoch die Gefahr, dass bei einem fehlerhaften Durchzünden einer Knallpatrone die darunter befindliche Feuerwerksbombe ebenfalls beschädigt wird und bereits im Mörser zerlegt.

Aufbau/Herstellung

Eine Knallpatrone besteht aus einer Papphülse mit 15mm Durchmesser. Im unteren Bereich dieser Hülse befindet sich ein gepresster Verzögerungssatz (ggf. mit Aufstiegseffekt), der durch die Stichflamme des Abschusses angezündet wird. Im oberen Bereich der Hülse ist der lose, pulverförmige Blitzknallsatz eingeschlossen, die Hülse ist nach oben mit einem Plastikdeckel verschlossen. Aufgrund der hohen Brisanz des Blitzknallsatzes werden dessen Komponenten häufig separat (ungemischt) in die Hülsen gefüllt, das Mischen der Komponenten erfolgt dann erst nach dem Verschließen der Hülse durch das sogenannte "Taumeln", d.h. maschinelle Dreh- und Kippbewegungen. So vermeidet man, dass große Mengen Blitzknallsatz vorab gemischt und dann "gebrauchsfertig" in die Hülsen gefüllt werden müssen.

Gesetzliches

In Deutschland fällt die Knallpatrone in die Klasse PM II und damit unter das Waffenrecht bzw. in die Klasse IV (Sprengstoffgesetz). Der Erwerb und die Verwendung ist nur mit einem entsprechenden Eintrag im Munitionserwerbsschein oder zur Verwendung bei Großfeuerwerken durch den Inhaber eines Erlaubnisscheins (Erwerb) bzw. Befähigungsscheins (Verwendung) zulässig.


Wichtiger Hinweis: Obwohl zu Silvester gerade in Großstädten die Verwendung von Knallpatronen durch Privatpersonen mit Signalwaffen beobachtet werden kann, handelt es sich dabei in Deutschland in allen Fällen zweifelsfrei um illegale Handlungen. Alleine der Besitz einer einzelnen Knallpatrone ohne entsprechende Berechtigung wird nach deutschem Recht als Straftat (keine Ordnungswidrigkeit) verfolgt. Neben der Gefährlichkeit der Knallpatronen (aufgrund der Brisanz und Wirkung des enthaltenen Blitzknallsatzes) bei Unfällen sollten diese schwerwiegenden rechtlichen Folgen jeden von der verbotenen Verwendung abhalten!


Link zum Thema Knallpatrone

Video von 196 Stück Vogelschreck bei einem Großfeuerwerk