Schwarzpulver: Unterschied zwischen den Versionen
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* Die Herstellung von S. ist nach dem deutschen Recht Privatpersonen verboten. Ausnahmen bilden z.B. an Schulen und Hochschulen die Freimengen für Forschung und Lehre definiert im Sprengstoffgesetz §2 Absatz 1 sowie §5 Absatz 3. | * Die Herstellung von S. ist nach dem deutschen Recht Privatpersonen verboten. Ausnahmen bilden z.B. an Schulen und Hochschulen die Freimengen für Forschung und Lehre definiert im Sprengstoffgesetz §2 Absatz 1 sowie §5 Absatz 3. |
Version vom 19. Juli 2006, 12:58 Uhr
- Schwarzpulver
- (Blackpowder)
Originaltext aus dem Lexikon - bitte als Basis verwenden!
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
S. war der erste Explosivstoff der vorerst hauptsächlich für Waffen benutzt wurde. Es ist die wohl bedeutendste Mischung, die in deutschen Feuerwerkskörpern verwendet wird.
Chemische Daten
S. stellt eine Mischung aus Salpeter (Kaliumnitrat), Schwefel und Holzkohle dar. Der Mischungsgehalt variiert zwischen 60-85% Kaliumnitrat, 10-25% Kohle und 0-20% Schwefel, wobei sich je nach Mischungsverhältnis ein unterschiedliches Abbrandverhalten ergibt. Ein erhöhter Anteil an Kaliumnitrat führt zu einem heftigeren Abbrand, ein erhöhter Kohlenstoffanteil führt zu einem langsameren und gleichmässigeren Abbrand, wie z.B. in Treibsätzen erforderlich. Neben Gemischen aus allen drei Komponeten werden für bestimmte Zwecke auch 2-Komponentengemische aus Kaliumnitrat und Kohle eingesetzt. Die Qualität des Schwarzpulver wird wesentlich von der verwendeten Holzkohle beeinflusst.
Das Kaliumnitrat in der Mischung dient als Oxidationsmittel (Sauerstofflieferant), der Schwefel als Brennstoff und der Senkung der Zündtemperatur (Sensibilierung), die Kohle als Brennstoff. Die Zündtemperatur von Schwarzpulver liegt um 390°C, also oberhalb des Schmelzpunktes von Kaliumnitrat.
Die Abbrandgeschwindigkeit wird weiterhin entscheidend vom Körnunsgrad bestimmt. Feines Schwarzpulver Mehlpulver brennt rascher ab als grob gekörntes. Fest gepresst in einem Treibsatz wird dagegen ein noch gleichmässigerer und lansgamerer Abbrand erzielt.
S. kann mit verschiedenen Zusätzen versehen werden, wie Microsterne oder Metallpulver, um z.B. beim Abbrand einen Schweif zu erzeugen.
Rechtliches
- Der Erwerb von S. ist in Deutschland nur mit einem Erlaubnisschein nach §7 oder §27 gemäß Sprengstoffgesetz oder einem Böller- bzw. Vorderladerschein nach §32 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz und die Verwendung mit einem Befähigungsschein nach §20 oder §27 gemäß SprengG oder einer Umgangserlaubnis nach §27 SprengG zum Umgang mit Böllerpulver / Schwarzpulver im privaten Bereich möglich.
- Die Herstellung von S. ist nach dem deutschen Recht Privatpersonen verboten. Ausnahmen bilden z.B. an Schulen und Hochschulen die Freimengen für Forschung und Lehre definiert im Sprengstoffgesetz §2 Absatz 1 sowie §5 Absatz 3.
- In der Schweiz und Österreich kann jede Privatperson S. frei erwerben. Der Verkauf an Kinder ist teilweise beschränkt bis komplett verboten.
Geschichte
Das S. kam von China nach Deutschland, wo es von Franziskanermönch Berthold Schwarz im 14. Jahrhundert vom Mischungsverhältnis verfeinert wurde.
Seit 1650 hat sich das grobe Mischungsverhältnis 75:15:10 (Kaliumnitrat:Kohle:Schwefel) durchgesetzt. S. war bis zur Erfindung von modernen Sprengstoffen wie C4 und ANFO das einzige Treibmittel für Artillerie- und Handfeuerwaffen.
Heutzutage wird S. vor allem für Feuerwerk verwendet.