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Version vom 28. September 2006, 15:56 Uhr
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
Eine Anzeige an die Behörde im sprengstoffrechtlichen Sinne ist bei verschiedenen Ereignisse notwendig:
- Aufnahme und Einstellung des Betriebes
- Änderung der verantwortlichen Person(en)
- Verlust/Abhandenkommen von explosionsgefährlichen Stoffen/Gegenständen
- Unfälle
- Abhandenkommen der Dokumente
- Abbrennen von Feuerwerken