Fachkunde: Unterschied zwischen den Versionen
HSE (Diskussion | Beiträge) |
HSE (Diskussion | Beiträge) K |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Fachkunde bezeichnet das für die Erlangung eines Erlaubnis- oder Befähigungsscheines notwendige Fachwissen im Bereich Pyrotechnik. Teile dieses Wissens müssen während der [[Helfer|Helferzeit]] erlernt werden, andere Teile werden wärend des [[Lehrgang|Lehrganges]] vermittelt bzw. vertieft. | + | Fachkunde bezeichnet das für die Erlangung eines [[Erlaubnis|Erlaubnis-]] oder [[Befähigungsschein|Befähigungsscheines]] notwendige Fachwissen im Bereich Pyrotechnik. Teile dieses Wissens müssen während der [[Helfer|Helferzeit]] erlernt werden, andere Teile werden wärend des [[Lehrgang|Lehrganges]] vermittelt bzw. vertieft. |
== Wissensgebiete == | == Wissensgebiete == |
Version vom 28. September 2006, 23:05 Uhr
Fachkunde bezeichnet das für die Erlangung eines Erlaubnis- oder Befähigungsscheines notwendige Fachwissen im Bereich Pyrotechnik. Teile dieses Wissens müssen während der Helferzeit erlernt werden, andere Teile werden wärend des Lehrganges vermittelt bzw. vertieft.
Wissensgebiete
Erforderliche Kentnisse zum Nachweis der Fachkunde (in Form eines Lehrgangs):
- Effekte von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen,
- Aufbau von pyrotechnischen Gegenständen
- Wirkungsweise von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen,
- von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen ausgehende Gefahren,
- Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts,
- Vorschriften über die Beförderung von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen,
- Wissen zu Hilfsmitteln und Geräten zum Abbrennen von Feuerwerken,
- Planung und Projektierung von Feuerwerken