Körperliche Eignung: Unterschied zwischen den Versionen

 
 
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Aktuelle Version vom 29. September 2006, 11:28 Uhr

Körperliche Eignung

Die körperliche Eignung ist Vorraussetzung für den Erwerb einer Erlaubnis nach §7 oder §27 Sprengstoffgesetz oder eines Befähigungsscheins nach §20 Sprengstoffgesetz.

Bedeutung

"Körperliche Eignung" im Sinne des Sprengstoffgesetzes bezieht sich immer auf die gewünschte Tätigkeit des Antragstellers und beinhaltet vor allem folgende Merkmale:

  • Ausreichende Seh- und Hörfähigkeit
  • Farbtüchtigkeit
  • volle Gebrauchsfähigkeit der Hände ggf. unter Verwendung von Hilfsgeräten
  • ausreichende Beweglichkeit im Gelände
  • Fehlen von schweren Sprachfehlern

Im Zweifelsfall kann die Behörde dem Antragsteller aufgeben, die körperliche Eignung durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. In besonderen Fällen kann die Behörde auch ein amtsärztliches Zeugnis verlangen.