Chlorate: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Verwendung von Chloraten für [[pyrotechnischer Satz|pyrotechnische Sätze]] ist in Deutschland durch Rechtsverordnung eingeschränkt: | Die Verwendung von Chloraten für [[pyrotechnischer Satz|pyrotechnische Sätze]] ist in Deutschland durch Rechtsverordnung eingeschränkt: |
Version vom 1. Oktober 2006, 17:00 Uhr
Formel: ClO3-
Verwendung in der Pyrotechnik: Oxidationsmittel
Gefahrensymbol(e):
Brandfördernd O; Gesundheitsschädlich Xn
Gefahren:
Weitere Daten:
- Chlorat
- chlorate
C. sind die Salze der Chlorsäure HClO3, die je nach Kation ein oder mehrere C.-Anionen (ClO3-) enthalten.
C. dienen in der Pyrotechnik als Oxidationsmittel, so zum Beispiel Bariumchlorat und Kaliumchlorat. Mischungen von C. mit anderen Substanzen sind allerdings sehr schlag- und reibempfindlich und zünden schon bei Temperaturen unter 200°C. Darüberhinaus führen Säure und Säurespuren (z.B. im Schwefel) zur Freisetzung von Chlorsäure aus C, welche mit organischen Verbindungen und anderen Brennstoffen des Satzes unter Selbstentzündung reagieren kann. Wenn möglich, werden Chlorate deshalb durch die stabileren Perchlorate ersetzt.
Die Verwendung von Chloraten für pyrotechnische Sätze ist in Deutschland durch Rechtsverordnung eingeschränkt:
- In pyrotechnischen Sätzen ist der Anteil an Chloraten in der Regel auf maximal 70% beschränkt; Pfeifsätze, Leuchtsätze auf Basis von Bariumchlorat und Sätze für Knallkorken und Amorces dürfen bis zu 80% Chlorat enthalten (Anlage 1 der 1. SprengV, Abschnitt 1.2, Nr. 10).
- Weiterhin dürfen Chlorate nicht zusammen mit Ammoniumsalzen, Aminen, Metallen, Antimonsulfiden oder Kaliumhexacyanoferrat(II) verwendet werden (Anlage 1 der 1. SprengV, Abschnitt 1.2, Nr. 9).