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Version vom 19. Oktober 2006, 14:16 Uhr
- Verwenden
- (use, application)
Das Verwenden ist nach 3.1.6. der Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz der bestimmungsgemäße Verbrauch explosionsgefährlicher Stoffe bzw. pyrotechnischer Sätze und pyrotechnischer Gegenstände. Zum Verwenden gehören danach auch die Vorbereitungsarbeiten zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, wie z.B. der Einbau von pyrotechnischen Gegenständen in Geräte, das Verladen von Bomben, das Verbinden, Verleiten, Bezündern u.a.