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;'''Elektrozünder''' :(Brückenzünder, "Brückenanzünder", E-Zünder, ''Electric Match/Ignitor'')
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;'''Elektroanzünder''' :(Brückenanzünder, E-Zünder, "Elektroanzünder", "Brückenzünder", ''Electric Match/Ignitor'')
  
In der [[Pyrotechnik]] werden Elektrozünder ohne [[Sprengkapsel]], sog. offene elektrische Zünder, verwendet. Zum Zünden wird an die beiden [[Zünddraht|Zünddrähte]] eine ausreichende [[Spannung]] angelegt. Durch den Stromfluss wird ein kurzer [[Glühdraht]] (Glühbrücke) zwischen den Zünddrähten aufgeheizt, der einen [[pyrotechnischer Satz|pyrotechnischen Satz]] in Form einer [[Zündpille]] entzündet. Die dabei auftretende [[Flamme]] reicht aus, um z.B. [[Schwarzpulver]], [[Stoppine|Stoppinen]] oder [[Litze|Litzen]] zu zünden.  
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Für [[Feuerwerk]]e werden Elektrozünder ohne [[Sprengkapsel]], sog. offene elektrische Anzünder, verwendet. Sprengfähige Zünder und [[Squib]]s finden für Spezialeffekte für Film- und Fernsehen ("[[SFX]]") Anwendung, Groß- und Bühnen[[pyrotechniker]] dürfen  solche Zünder nicht erwerben oder mit ihnen umgehen. Umgangsprachlich wird auch bei pyrotechnischen Eletroanzündern auch von E-Zündern gesprochen.
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Zum Zünden (besser: Anzünden) wird an die beiden [[Zünddraht|Zünddrähte]] eine ausreichende [[Spannung]] angelegt. Durch den Stromfluss wird ein kurzer [[Glühdraht]] (Glühbrücke) zwischen den Zünddrähten aufgeheizt, der einen [[pyrotechnischer Satz|pyrotechnischen Satz]] in Form einer [[Zündpille]] entzündet. Die dabei auftretende [[Flamme]] reicht aus, um z.B. [[Schwarzpulver]], [[Stoppine|Stoppinen]] oder [[Litze|Litzen]] anzuzünden.  
  
Es wird in A-Zünder (0,18 A) und U-Zünder (0,45 A) unterschieden (Merkhilfe: U=unempfindlich). Die Angaben bezeichnen die Nicht-Ansprech-Stromstärke, bei der die Zünder innerhalb von 5 Minuten nicht auslösen dürfen. Die Anlage 1a der 1. SprengV stellt noch weitere Anforderungen an Elektrozünder:
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Es wird in A-Zünder (0,18 A) und U-Zünder (0,45 A) unterschieden (Merkhilfe: U=unempfindlich). Die Angaben bezeichnen die Nicht-Ansprech-Stromstärke, bei der die Zünder innerhalb von 5 Minuten nicht auslösen dürfen. Die Anlage 1a der 1. SprengV stellt noch weitere Anforderungen an Elektroanzünder:
  
 
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Version vom 28. Oktober 2006, 16:36 Uhr

Verschiedenen Varianten von Brückenzündern, mit und ohne Hülse zum Einklemmen von Anzündschnüren
Brückenzünder Langzeitaufnahme 1 Sekunde
Elektroanzünder 
(Brückenanzünder, E-Zünder, "Elektroanzünder", "Brückenzünder", Electric Match/Ignitor)

Für Feuerwerke werden Elektrozünder ohne Sprengkapsel, sog. offene elektrische Anzünder, verwendet. Sprengfähige Zünder und Squibs finden für Spezialeffekte für Film- und Fernsehen ("SFX") Anwendung, Groß- und Bühnenpyrotechniker dürfen solche Zünder nicht erwerben oder mit ihnen umgehen. Umgangsprachlich wird auch bei pyrotechnischen Eletroanzündern auch von E-Zündern gesprochen. Zum Zünden (besser: Anzünden) wird an die beiden Zünddrähte eine ausreichende Spannung angelegt. Durch den Stromfluss wird ein kurzer Glühdraht (Glühbrücke) zwischen den Zünddrähten aufgeheizt, der einen pyrotechnischen Satz in Form einer Zündpille entzündet. Die dabei auftretende Flamme reicht aus, um z.B. Schwarzpulver, Stoppinen oder Litzen anzuzünden.

Es wird in A-Zünder (0,18 A) und U-Zünder (0,45 A) unterschieden (Merkhilfe: U=unempfindlich). Die Angaben bezeichnen die Nicht-Ansprech-Stromstärke, bei der die Zünder innerhalb von 5 Minuten nicht auslösen dürfen. Die Anlage 1a der 1. SprengV stellt noch weitere Anforderungen an Elektroanzünder:

  A-Zünder U-Zünder
max. Gesamtwiderstand bei max. 3,5 m Zünderdrahtlänge 4,5 Ω 3,5 Ω
Brückenwiderstand 0,8 bis 2,0 Ω 0,4 bis 0,8 Ω
erforderlicher Zündimpuls 0,8 bis 3,0 mWs/Ω 8,0 bis 16,0 mWs/Ω
Ansprech-Stromstärke (Auslösen innerhalb von 10 ms) 0,6 A 1,3 A
Nicht-Ansprech-Stromstärke (innerhalb von 5 min) 0,18 A 0,45 A
Stromstärke zur versagerfreien Zündung von 5 gleichen Anzündern in einer Serienschaltung 0,8 A 1,5 A