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Zum Wiedergewinnen gehören alle Arbeitsschritte, die dazu dienen, einen [[Pyrotechnischer Satz|pyrotechnischen Satz]] aus einem [[Pyrotechnischer Gegenstand|pyrotechnischen Gegenstand]] zurückzugewinnen und für die Wiederverwendung aufzubereiten. Die Arbeitsschritte umfassen in der Regel das Zerlegen pyrotechnischer Gegenstände, die Entnahme pyrotechnischer Sätze und deren Sammlung sowie die Aufbereitung der pyrotechnischen Sätze.  
 
Zum Wiedergewinnen gehören alle Arbeitsschritte, die dazu dienen, einen [[Pyrotechnischer Satz|pyrotechnischen Satz]] aus einem [[Pyrotechnischer Gegenstand|pyrotechnischen Gegenstand]] zurückzugewinnen und für die Wiederverwendung aufzubereiten. Die Arbeitsschritte umfassen in der Regel das Zerlegen pyrotechnischer Gegenstände, die Entnahme pyrotechnischer Sätze und deren Sammlung sowie die Aufbereitung der pyrotechnischen Sätze.  
  
Das Wiedergewinnen wird rechtlich mit der Herstellung gleichgesetzt. Sie ist nur zulässig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen ([[Fachkunde]] / [[Befähigungsschein]], [[Erlaubnis]], zugelassene Herstellungsstätte etc.) erfüllt sind.
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Das Wiedergewinnen wird rechtlich mit der Herstellung gleichgesetzt. Sie ist nur zulässig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen ([[Fachkunde]] bzw. [[Befähigungsschein]], [[Erlaubnis]], zugelassene Herstellungsstätte etc.) erfüllt sind.
  
 
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Version vom 13. November 2006, 22:06 Uhr

Wiedergewinnen
(Recovery)

Zum Wiedergewinnen gehören alle Arbeitsschritte, die dazu dienen, einen pyrotechnischen Satz aus einem pyrotechnischen Gegenstand zurückzugewinnen und für die Wiederverwendung aufzubereiten. Die Arbeitsschritte umfassen in der Regel das Zerlegen pyrotechnischer Gegenstände, die Entnahme pyrotechnischer Sätze und deren Sammlung sowie die Aufbereitung der pyrotechnischen Sätze.

Das Wiedergewinnen wird rechtlich mit der Herstellung gleichgesetzt. Sie ist nur zulässig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen (Fachkunde bzw. Befähigungsschein, Erlaubnis, zugelassene Herstellungsstätte etc.) erfüllt sind.