Fachkunde: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Fachkunde bezeichnet das für die Erlangung eines Erlaubnis- oder Befähigungsscheines notwendige Fachwissen im Bereich Pyrotechnik. Teile dieses Wissens müssen während der [[Helfer|Helferzeit]] erlernt werden, andere Teile werden wärend des [[Lehrgang|Lehrganges]] vermittelt bzw. vertieft.
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Fachkunde bezeichnet das für die Erlangung eines [[Erlaubnis|Erlaubnis-]] oder [[Befähigungsschein|Befähigungsscheines]] notwendige Fachwissen im Bereich Pyrotechnik. Teile dieses Wissens müssen während der [[Helfer|Helferzeit]] erlernt werden, andere Teile werden während des [[Lehrgang|Lehrganges]] vermittelt bzw. vertieft.
  
 
== Wissensgebiete ==
 
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Erforderliche Kentnisse zum Nachweis der Fachkunde (in Form eines [[Lehrgang|Lehrgangs]]):
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Erforderliche Kenntnisse zum Nachweis der Fachkunde (in Form eines [[Lehrgang|Lehrgangs]]):
  
*Effekte von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen,
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*Effekte von [[pyrotechnischer Gegenstand|pyrotechnischen Gegenständen]] und [[pyrotechnischer Satz|Sätzen]],
*Aufbau von pyrotechnischen Gegenständen
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*Aufbau von pyrotechnischen Gegenständen,
 
*Wirkungsweise von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen,
 
*Wirkungsweise von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen,
 
*von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen ausgehende Gefahren,
 
*von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen ausgehende Gefahren,

Aktuelle Version vom 4. April 2007, 13:34 Uhr

Fachkunde bezeichnet das für die Erlangung eines Erlaubnis- oder Befähigungsscheines notwendige Fachwissen im Bereich Pyrotechnik. Teile dieses Wissens müssen während der Helferzeit erlernt werden, andere Teile werden während des Lehrganges vermittelt bzw. vertieft.

Wissensgebiete

Erforderliche Kenntnisse zum Nachweis der Fachkunde (in Form eines Lehrgangs):

  • Effekte von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen,
  • Aufbau von pyrotechnischen Gegenständen,
  • Wirkungsweise von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen,
  • von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen ausgehende Gefahren,
  • Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts,
  • Vorschriften über die Beförderung von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen,
  • Wissen zu Hilfsmitteln und Geräten zum Abbrennen von Feuerwerken,
  • Planung und Projektierung von Feuerwerken