Knallpatrone: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Bild:Pyroknallbuendel_neu.jpg|thumb|Gebündelte Knallpatronen zum Abschuss aus einem Bombettengestell]] | [[Bild:Pyroknallbuendel_neu.jpg|thumb|Gebündelte Knallpatronen zum Abschuss aus einem Bombettengestell]] | ||
[[Bild:Grossfeuerwerksrakete_3DSchnitt.jpg|thumb|Verwendung von Knallpatronen in einer Großfeuerwerksrakete]] | [[Bild:Grossfeuerwerksrakete_3DSchnitt.jpg|thumb|Verwendung von Knallpatronen in einer Großfeuerwerksrakete]] | ||
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:(Pyro-Knallpatrone, "Pyros", Vogelschreck, Starenschreck, VS, ''Bang cartridge'', ''Bird Bangers'', ''Signals détonants'', ''Cartucce di colpo'', ''Razzo da Segnalazione'', ''Hukowe rakietki pistoletowe z kometa'') | :(Pyro-Knallpatrone, "Pyros", Vogelschreck, Starenschreck, VS, ''Bang cartridge'', ''Bird Bangers'', ''Signals détonants'', ''Cartucce di colpo'', ''Razzo da Segnalazione'', ''Hukowe rakietki pistoletowe z kometa'') | ||
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− | Die Knallpatrone (oft auch als ''Vogelschreck'' oder ''Pyroknall'' bezeichnet) fällt in die Kategorie der [[Patrone|pyrotechnischen Munition]] mit [[Kaliber]] 15mm. Der Abschuss erfolgt üblicherweise mittels einer [[Signalwaffe|Schreckschusswaffe]] unter Verwendung eines passenden Signalbechers. Der eigentliche [[Effekt]] besteht aus einem kräftigen Knall - es gibt jedoch auch Varianten mit [[Aufstiegseffekt]] in unterschiedlichen Farben (meist grün, rot, gelb, weiß oder gold), dann in der Regel als Leuchtspur-Knallpatronen bezeichnet. | + | Die Knallpatrone (oft auch als ''Vogelschreck'' oder ''Pyroknall'' bezeichnet) fällt gewöhnlich in die Kategorie der [[Patrone|pyrotechnischen Munition]] [[PM II]] mit [[Kaliber]] 15mm. Der Abschuss erfolgt üblicherweise mittels einer [[Signalwaffe|Schreckschusswaffe]] unter Verwendung eines passenden Signalbechers. Der eigentliche [[Effekt]] besteht aus einem kräftigen Knall - es gibt jedoch auch Varianten mit [[Aufstiegseffekt]] in unterschiedlichen Farben (meist grün, rot, gelb, weiß oder gold), dann in der Regel als Leuchtspur-Knallpatronen bezeichnet. |
Wie die Bezeichnung ''Vogelschreck'' impliziert ist diese Patrone in erster Linie dazu gedacht, Schadtiere zu vertreiben. Sie wird häufig in der Landwirtschaft (Weinanbau), von Jägern oder auch an Flughäfen verwendet. | Wie die Bezeichnung ''Vogelschreck'' impliziert ist diese Patrone in erster Linie dazu gedacht, Schadtiere zu vertreiben. Sie wird häufig in der Landwirtschaft (Weinanbau), von Jägern oder auch an Flughäfen verwendet. | ||
− | Auch beim [[Großfeuerwerk]] zu Vergnügungszwecken werden Knallpatronen in großer Zahl verwendet. Meist werden | + | Auch beim [[Großfeuerwerk]] zu Vergnügungszwecken werden Knallpatronen in großer Zahl verwendet. Damit diese Effekte nicht dem [[Waffengesetz|Waffenrecht]] unterliegen, wurden leicht veränderte Varianten in Klasse IV auf den Markt gebracht. Meist werden diese Knallpatronen aus [[Bombettengestell]]en, zu jeweils 7 Stück gebündelt und mittels vorher lose in die [[Mörser]]rohre Kaliber 45mm eingefüllten [[Schwarzpulver]]s (dient als [[Ausstoßladung]]), abgeschossen (siehe Bild auf der rechten Seite). |
=== Aufbau/Herstellung === | === Aufbau/Herstellung === |
Version vom 30. Dezember 2009, 14:19 Uhr
- Knallpatrone
- (Pyro-Knallpatrone, "Pyros", Vogelschreck, Starenschreck, VS, Bang cartridge, Bird Bangers, Signals détonants, Cartucce di colpo, Razzo da Segnalazione, Hukowe rakietki pistoletowe z kometa)
Allgemein
Die Knallpatrone (oft auch als Vogelschreck oder Pyroknall bezeichnet) fällt gewöhnlich in die Kategorie der pyrotechnischen Munition PM II mit Kaliber 15mm. Der Abschuss erfolgt üblicherweise mittels einer Schreckschusswaffe unter Verwendung eines passenden Signalbechers. Der eigentliche Effekt besteht aus einem kräftigen Knall - es gibt jedoch auch Varianten mit Aufstiegseffekt in unterschiedlichen Farben (meist grün, rot, gelb, weiß oder gold), dann in der Regel als Leuchtspur-Knallpatronen bezeichnet.
Wie die Bezeichnung Vogelschreck impliziert ist diese Patrone in erster Linie dazu gedacht, Schadtiere zu vertreiben. Sie wird häufig in der Landwirtschaft (Weinanbau), von Jägern oder auch an Flughäfen verwendet.
Auch beim Großfeuerwerk zu Vergnügungszwecken werden Knallpatronen in großer Zahl verwendet. Damit diese Effekte nicht dem Waffenrecht unterliegen, wurden leicht veränderte Varianten in Klasse IV auf den Markt gebracht. Meist werden diese Knallpatronen aus Bombettengestellen, zu jeweils 7 Stück gebündelt und mittels vorher lose in die Mörserrohre Kaliber 45mm eingefüllten Schwarzpulvers (dient als Ausstoßladung), abgeschossen (siehe Bild auf der rechten Seite).
Aufbau/Herstellung
Die Knallpatrone besteht aus einer Papphülse mit 15mm Durchmesser. Im unteren Bereich dieser Hülse befindet sich ein gepresster Verzögerungssatz (ggf. mit Aufstiegseffekt), der durch die Stichflamme des Abschusses entzündet wird. Im oberen Bereich der Hülse ist der lose, pulverförmige Blitzknallsatz eingeschlossen, die Hülse ist nach oben mit einem Plastikdeckel verschlossen. Aufgrund der hohen Brisanz des Blitzknallsatzes werden häufig dessen Komponenten einzeln in die Patrone gefüllt, das Mischen erfolgt dann erst nach dem Verschließen der Hülse durch das sogenannte "Taumeln".
Gesetzliches
In Deutschland fällt die Knallpatrone in die Klasse PM II und damit unter das Waffenrecht bzw. in die Klasse IV. Der Erwerb und die Verwendung ist nur mit einem entsprechenden Eintrag im Munitionserwebsschein oder zur Verwendung bei Großfeuerwerken durch den Inhaber eines Erlaubnisscheins (Erwerb) bzw. Befähigungsscheins (Verwendung) zulässig.
Wichtiger Hinweis: Obwohl zu Silvester gerade in Großstädten die Verwendung von Knallpatronen durch Privatpersonen mit Signalwaffen beobachtet werden kann, handelt es sich dabei in Deutschland in allen Fällen zweifelsfrei um illegale Handlungen. Alleine der Besitz einer einzelnen Knallpatrone ohne entsprechende Berechtigung wird nach deutschem Recht als Straftat (keine Ordnungswidrigkeit) verfolgt. Neben der Gefährlichkeit der Knallpatronen (aufgrund der Brisanz und Wirkung des verwendeten Blitzknallsatzes) bei Unfällen sollten diese schwerwiegenden rechtlichen Folgen jeden von einer illegalen Verwendung abhalten!