Knallpatrone: Unterschied zwischen den Versionen
Pyro (Diskussion | Beiträge) K (Bild + Klassen-Thematik eingefügt) |
Pyro (Diskussion | Beiträge) K |
||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
:(Pyro-Knallpatrone, "Pyros", Vogelschreck, Starenschreck, VS, ''Bang cartridge'', ''Bird Bangers'', ''Signals détonants'', ''Cartucce di colpo'', ''Razzo da Segnalazione'', ''Hukowe rakietki pistoletowe z kometa'') | :(Pyro-Knallpatrone, "Pyros", Vogelschreck, Starenschreck, VS, ''Bang cartridge'', ''Bird Bangers'', ''Signals détonants'', ''Cartucce di colpo'', ''Razzo da Segnalazione'', ''Hukowe rakietki pistoletowe z kometa'') | ||
=== Allgemein === | === Allgemein === | ||
− | Die Knallpatrone (oft auch als ''Vogelschreck'' oder ''Pyroknall'' bezeichnet) | + | Die Knallpatrone (oft auch als ''Vogelschreck'' oder ''Pyroknall'' bezeichnet) ist gewöhnlich [[Patrone|pyrotechnische Munition]] mit [[Kaliber]] 15mm. Der Abschuss erfolgt üblicherweise mittels einer [[Signalwaffe|Schreckschusswaffe]] unter Verwendung eines passenden Signalbechers. Der eigentliche [[Effekt]] besteht aus einem kräftigen Knall - es gibt jedoch auch Varianten mit [[Aufstiegseffekt]] in unterschiedlichen Farben (meist grün, rot, gelb, weiß oder gold), dann in der Regel als ''Leuchtspur''-Knallpatronen bezeichnet. |
Wie die Bezeichnung ''Vogelschreck'' impliziert ist diese Patrone in erster Linie dazu gedacht, Schadtiere zu vertreiben. Sie wird häufig in der Landwirtschaft (Weinanbau), von Jägern oder auch an Flughäfen verwendet. | Wie die Bezeichnung ''Vogelschreck'' impliziert ist diese Patrone in erster Linie dazu gedacht, Schadtiere zu vertreiben. Sie wird häufig in der Landwirtschaft (Weinanbau), von Jägern oder auch an Flughäfen verwendet. | ||
− | Auch beim [[Großfeuerwerk]] zu Vergnügungszwecken werden Knallpatronen in großer Zahl | + | |
+ | Auch beim [[Großfeuerwerk]] zu Vergnügungszwecken werden Knallpatronen in großer Zahl verschossen. Damit diese Effekte nicht dem [[Waffengesetz|Waffenrecht]] unterliegen, wird hier keine pyrotechnische Munition, sondern leicht veränderte Varianten der Klasse IV verwendet. Häufig werden diese Knallpatronen aus [[Bombettengestell]]en, zu jeweils 7 Stück gebündelt und mittels vorher lose in die [[Mörser]]rohre Kaliber 45mm eingefüllten [[Schwarzpulver]]s (dient als [[Ausstoßladung]]), abgeschossen (siehe Bild auf der rechten Seite). | ||
=== Aufbau/Herstellung === | === Aufbau/Herstellung === | ||
− | Die Knallpatrone besteht aus einer Papphülse mit 15mm Durchmesser. Im unteren Bereich dieser Hülse befindet sich ein gepresster [[Verzögerung|Verzögerungssatz]] (ggf. mit Aufstiegseffekt), der durch die Stichflamme des Abschusses entzündet wird. Im oberen Bereich der Hülse ist der lose, pulverförmige [[Blitzknall | + | Die Knallpatrone besteht aus einer Papphülse mit 15mm Durchmesser. Im unteren Bereich dieser Hülse befindet sich ein gepresster [[Verzögerung|Verzögerungssatz]] (ggf. mit Aufstiegseffekt), der durch die Stichflamme des Abschusses entzündet wird. Im oberen Bereich der Hülse ist der lose, pulverförmige [[Blitzknall]]satz eingeschlossen, die Hülse ist nach oben mit einem Plastikdeckel verschlossen. Aufgrund der hohen [[Brisanz]] des Blitzknallsatzes werden häufig dessen Komponenten separat (ungemischt) in die Patronen gefüllt, das Mischen der Komponenten erfolgt dann erst nach dem Verschließen der Hülse durch das sogenannte "Taumeln", d.h. maschinelle Dreh- und Kippbewegungen. So vermeidet man, dass große Mengen Blitzknallsatz vorab gemischt und dann "gebrauchsfertig" in die Hülsen gefüllt werden müssen. |
=== Gesetzliches === | === Gesetzliches === | ||
− | In Deutschland fällt die Knallpatrone in die Klasse [[PM II]] und damit unter das Waffenrecht bzw. in die [[Klasse IV]]. Der Erwerb und die Verwendung ist nur mit einem entsprechenden Eintrag im Munitionserwebsschein oder zur Verwendung bei [[Großfeuerwerk]]en durch den Inhaber eines [[Erlaubnisschein | + | In Deutschland fällt die Knallpatrone in die Klasse [[PM II]] und damit unter das Waffenrecht bzw. in die [[Klasse IV]]. Der Erwerb und die Verwendung ist nur mit einem entsprechenden Eintrag im Munitionserwebsschein oder zur Verwendung bei [[Großfeuerwerk]]en durch den Inhaber eines [[Erlaubnisschein]]s (Erwerb) bzw. [[Befähigungsschein]]s (Verwendung) zulässig. |
− | '''Wichtiger Hinweis:''' Obwohl zu [[Silvester]] gerade in Großstädten die Verwendung von Knallpatronen durch Privatpersonen mit Signalwaffen beobachtet werden kann, handelt es sich dabei in Deutschland in allen Fällen zweifelsfrei um illegale Handlungen. Alleine der Besitz einer einzelnen Knallpatrone ohne entsprechende Berechtigung wird nach deutschem Recht als Straftat (keine Ordnungswidrigkeit) verfolgt. Neben der Gefährlichkeit der Knallpatronen (aufgrund der Brisanz und Wirkung des | + | '''Wichtiger Hinweis:''' Obwohl zu [[Silvester]] gerade in Großstädten die Verwendung von Knallpatronen durch Privatpersonen mit Signalwaffen beobachtet werden kann, handelt es sich dabei in Deutschland in allen Fällen zweifelsfrei um illegale Handlungen. Alleine der Besitz einer einzelnen Knallpatrone ohne entsprechende Berechtigung wird nach deutschem Recht als Straftat (keine Ordnungswidrigkeit) verfolgt. Neben der Gefährlichkeit der Knallpatronen (aufgrund der Brisanz und Wirkung des enthaltenen Blitzknallsatzes) bei Unfällen sollten diese schwerwiegenden rechtlichen Folgen jeden von einer illegalen Verwendung abhalten! |
Zeile 26: | Zeile 27: | ||
[http://videoserver.feuerwerk.net/Matchbox/vogelschreck.zip Video von 196 Stück Vogelschreck bei einem Großfeuerwerk] | [http://videoserver.feuerwerk.net/Matchbox/vogelschreck.zip Video von 196 Stück Vogelschreck bei einem Großfeuerwerk] | ||
− | |||
[[Kategorie:Fachkunde]] | [[Kategorie:Fachkunde]] | ||
[[Kategorie:Lexikon]] | [[Kategorie:Lexikon]] | ||
[[Kategorie:Pyrotechnische Gegenstände]] | [[Kategorie:Pyrotechnische Gegenstände]] |
Version vom 31. Dezember 2009, 12:10 Uhr
- Knallpatrone
- (Pyro-Knallpatrone, "Pyros", Vogelschreck, Starenschreck, VS, Bang cartridge, Bird Bangers, Signals détonants, Cartucce di colpo, Razzo da Segnalazione, Hukowe rakietki pistoletowe z kometa)
Allgemein
Die Knallpatrone (oft auch als Vogelschreck oder Pyroknall bezeichnet) ist gewöhnlich pyrotechnische Munition mit Kaliber 15mm. Der Abschuss erfolgt üblicherweise mittels einer Schreckschusswaffe unter Verwendung eines passenden Signalbechers. Der eigentliche Effekt besteht aus einem kräftigen Knall - es gibt jedoch auch Varianten mit Aufstiegseffekt in unterschiedlichen Farben (meist grün, rot, gelb, weiß oder gold), dann in der Regel als Leuchtspur-Knallpatronen bezeichnet.
Wie die Bezeichnung Vogelschreck impliziert ist diese Patrone in erster Linie dazu gedacht, Schadtiere zu vertreiben. Sie wird häufig in der Landwirtschaft (Weinanbau), von Jägern oder auch an Flughäfen verwendet.
Auch beim Großfeuerwerk zu Vergnügungszwecken werden Knallpatronen in großer Zahl verschossen. Damit diese Effekte nicht dem Waffenrecht unterliegen, wird hier keine pyrotechnische Munition, sondern leicht veränderte Varianten der Klasse IV verwendet. Häufig werden diese Knallpatronen aus Bombettengestellen, zu jeweils 7 Stück gebündelt und mittels vorher lose in die Mörserrohre Kaliber 45mm eingefüllten Schwarzpulvers (dient als Ausstoßladung), abgeschossen (siehe Bild auf der rechten Seite).
Aufbau/Herstellung
Die Knallpatrone besteht aus einer Papphülse mit 15mm Durchmesser. Im unteren Bereich dieser Hülse befindet sich ein gepresster Verzögerungssatz (ggf. mit Aufstiegseffekt), der durch die Stichflamme des Abschusses entzündet wird. Im oberen Bereich der Hülse ist der lose, pulverförmige Blitzknallsatz eingeschlossen, die Hülse ist nach oben mit einem Plastikdeckel verschlossen. Aufgrund der hohen Brisanz des Blitzknallsatzes werden häufig dessen Komponenten separat (ungemischt) in die Patronen gefüllt, das Mischen der Komponenten erfolgt dann erst nach dem Verschließen der Hülse durch das sogenannte "Taumeln", d.h. maschinelle Dreh- und Kippbewegungen. So vermeidet man, dass große Mengen Blitzknallsatz vorab gemischt und dann "gebrauchsfertig" in die Hülsen gefüllt werden müssen.
Gesetzliches
In Deutschland fällt die Knallpatrone in die Klasse PM II und damit unter das Waffenrecht bzw. in die Klasse IV. Der Erwerb und die Verwendung ist nur mit einem entsprechenden Eintrag im Munitionserwebsschein oder zur Verwendung bei Großfeuerwerken durch den Inhaber eines Erlaubnisscheins (Erwerb) bzw. Befähigungsscheins (Verwendung) zulässig.
Wichtiger Hinweis: Obwohl zu Silvester gerade in Großstädten die Verwendung von Knallpatronen durch Privatpersonen mit Signalwaffen beobachtet werden kann, handelt es sich dabei in Deutschland in allen Fällen zweifelsfrei um illegale Handlungen. Alleine der Besitz einer einzelnen Knallpatrone ohne entsprechende Berechtigung wird nach deutschem Recht als Straftat (keine Ordnungswidrigkeit) verfolgt. Neben der Gefährlichkeit der Knallpatronen (aufgrund der Brisanz und Wirkung des enthaltenen Blitzknallsatzes) bei Unfällen sollten diese schwerwiegenden rechtlichen Folgen jeden von einer illegalen Verwendung abhalten!