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+ | Bei Silvesterfeuerwerk handelt sich sprengstoffrechtlich um [[Kleinfeuerwerk]] der [[Klasse II]]/[[Kategorie]] F2. Feuerwerkskörper dieser Kategorie sind sowohl in der enthaltenen [[Pyrotechnischer Satz|pyrotechnischen Satzmenge]] (NEM, [[Nettoexplosivstoffmasse]]) als auch im [[Kaliber]] sowie in Bauart und Wirkung der [[Effekt]]e gesetzlich limitiert. | ||
+ | Trotz EU-Harmonisieriung gelten in unterschiedlichen europäischen Ländern voneinander abweichende gesetzliche Regelungen, die sich z.B. in Art und Gewicht der erlaubten pyrotechnische Sätze im Kleinfeuerwerk auswirken. Es ist demnach weiterhin oft nicht möglich, Feuerwerkskörper über eine Grenze in einen anderen EU-Mitgliedsstaat zu importieren. Dies gilt vor allem auch für die Einfuhr nach Deutschland, da hier z.B. Kracher mit [[Blitzsatz]] sowie Raketen mit mehr als 20 Gramm NEM vollständig verboten sind. Auch gelten in anderen Ländern oft weniger restriktive Regelungen bezüglich der erlaubten Abbrennzeiten von Kleinfeuerwerk, welches teilweise ganzjährig verwendet werden darf. Der Begriff "Silvesterfeuerwerk" ist demnach vor allem in Deutschland üblich. | ||
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Version vom 21. August 2011, 13:15 Uhr
- Silvesterfeuerwerk
Silvesterfeuerwerk ist die umgangssprachliche Bezeichnung für alle Feuerwerkskörper, die zu Silvester von Privatpersonen ohne Befähigung verwendet werden dürfen. Früher waren dies vor allem Raketen, Kracher und Fontänen. Seit den 1990er Jahren und nach 2000 verstärkt verbreiten sich zusätzlich Feuerwerksbatterien aufgrund ihrer in der Silvesternacht oft spektakulären Wirkung und der hohen Verfügbarkeit im Massenmarkt. Bei Silvesterfeuerwerk handelt sich sprengstoffrechtlich um Kleinfeuerwerk der Klasse II/Kategorie F2. Feuerwerkskörper dieser Kategorie sind sowohl in der enthaltenen pyrotechnischen Satzmenge (NEM, Nettoexplosivstoffmasse) als auch im Kaliber sowie in Bauart und Wirkung der Effekte gesetzlich limitiert.
Trotz EU-Harmonisieriung gelten in unterschiedlichen europäischen Ländern voneinander abweichende gesetzliche Regelungen, die sich z.B. in Art und Gewicht der erlaubten pyrotechnische Sätze im Kleinfeuerwerk auswirken. Es ist demnach weiterhin oft nicht möglich, Feuerwerkskörper über eine Grenze in einen anderen EU-Mitgliedsstaat zu importieren. Dies gilt vor allem auch für die Einfuhr nach Deutschland, da hier z.B. Kracher mit Blitzsatz sowie Raketen mit mehr als 20 Gramm NEM vollständig verboten sind. Auch gelten in anderen Ländern oft weniger restriktive Regelungen bezüglich der erlaubten Abbrennzeiten von Kleinfeuerwerk, welches teilweise ganzjährig verwendet werden darf. Der Begriff "Silvesterfeuerwerk" ist demnach vor allem in Deutschland üblich.