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*Verlust/Abhandenkommen von explosionsgefährlichen Stoffen/Gegenständen | *Verlust/Abhandenkommen von explosionsgefährlichen Stoffen/Gegenständen | ||
*[[Unfall|Unfälle]] | *[[Unfall|Unfälle]] |
Aktuelle Version vom 11. Februar 2015, 12:09 Uhr
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
Eine Anzeige an die zuständige Behörde im sprengstoffrechtlichen Sinne ist bei verschiedenen Ereignisse notwendig:
- Aufnahme und Einstellung des Betriebes
- Änderung der verantwortlichen Person(en)
- Verlust/Abhandenkommen von explosionsgefährlichen Stoffen/Gegenständen
- Unfälle
- Abhandenkommen der Dokumente
- Abbrennen von Feuerwerken