Realgar: Unterschied zwischen den Versionen

(chemische Daten ergänzt)
K (auf GHS aktualisiert)
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 13: Zeile 13:
 
----
 
----
 
'''Gefahrensymbol(e):'''<br/>
 
'''Gefahrensymbol(e):'''<br/>
[[Bild:606px_toxic2.png|Giftig T|50px]]
+
[[Bild:600px-GHS-pictogram-skull.png|Giftige Substanz|50px]]  
[[Bild:606px_dangerous_for_the_env.png|Umweltgefährdend N|50px]]
+
[[Bild:600px-GHS-pictogram-pollu.png|Umweltgefährdende Substanz|50px]]
 
 
 
----
 
----
 
'''Gefahren:'''
 
'''Gefahren:'''
  
'''R 23/25''' Giftig beim Einatmen und Verschlucken
+
'''H331''' Giftig bei Einatmen.
'''R 50/53''' Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
+
 
 +
'''H301''' Giftig bei Verschlucken.
 +
 
 +
'''H410''' Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
 
----
 
----
 
'''Weitere Daten:'''
 
'''Weitere Daten:'''

Aktuelle Version vom 17. April 2015, 14:19 Uhr

Chemische Daten

Name: Realgar, Tetraarsentetrasulfid

Formel: As4S4

CAS-Nummer: 12279-90-2


Verwendung in der Pyrotechnik: Reduktionsmittel


Gefahrensymbol(e):
Giftige Substanz Umweltgefährdende Substanz


Gefahren:

H331 Giftig bei Einatmen.

H301 Giftig bei Verschlucken.

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.


Weitere Daten:

Schmelzpunkt: 320 °C

Realgar

Realgar (As4S4), manchmal auch als Rubinschwefel bezeichnet, ist Arsen(II)-sulfid und wie alle Arsenverbindungen hochgiftig und vermutlich auch kanzerogen. Realgar ist ein rotes bis oranges Pulver, welches unter Lichteinwirkung zu Orpiment (As2S3) und Arsenik (As2O3) zerfällt. In alten Rezepturen bis zu Shimizu wird es sehr häufig als Brennstoff z.B. für weiße Flammen eingesetzt. In Rauchsätzen wurde Realgar gerne verwendet. Auch in Knallsätzen wurde es zur Sensibilisierung eingesetzt. Mischungen mit Chloraten sind äußerst sensibel und instabil und sollten nicht hergestellt werden. In Deutschland ist die Verwendung von Realgar in der Pyrotechnik wegen der extremen Giftigkeit verboten.