Chlorate: Unterschied zwischen den Versionen

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C. sind die Salze der Chlorsäure HClO<sub>3</sub>, die je nach Kation ein oder mehrere C.-Anionen (ClO<sub>3</sub><sup>-</sup>) enthalten.  
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Chlorate sind die Salze der Chlorsäure HClO<sub>3</sub>, die je nach Kation ein oder mehrere Chlorat-Anionen (ClO<sub>3</sub><sup>-</sup>) enthalten.  
  
C. dienen in der [[Pyrotechnik]] als [[Oxidationsmittel]], so zum Beispiel [[Bariumchlorat]] bzw.[[Kaliumchlorat]].
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Chlorate dienen in der [[Pyrotechnik]] als [[Oxidationsmittel]], so zum Beispiel [[Bariumchlorat]] bzw.[[Kaliumchlorat]].
Mischungen von C. mit anderen Substanzen sind allerdings sehr [[Schlagempfindlichkeit|schlag-]] und [[Reibempfindlichkeit|reibempfindlich]] und zünden schon bei Temperaturen unter 200°C.  Darüberhinaus führen Säure und Säurespuren (z.B. im [[Schwefel]]) zur Freisetzung von Chlorsäure aus C, welche mit organischen Verbindungen und anderen Brennstoffen des [[Satzes]] unter Selbstentzündung reagieren kann. Wenn möglich, werden Chlorate deshalb durch die stabileren [[Perchlorat|Perchlorate]] ersetzt.  
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Mischungen von Chloraten mit anderen Substanzen sind allerdings sehr [[Schlagempfindlichkeit|schlag-]] und [[Reibempfindlichkeit|reibempfindlich]] und zünden schon bei Temperaturen unter 200°C.  Darüberhinaus führen Säure und Säurespuren (z.B. im [[Schwefel]]) zur Freisetzung von Chlorsäure aus Chloraten, welche mit organischen Verbindungen und anderen Brennstoffen des [[Pyrotechnischer Satz|pyrotechnischen Satzes]] unter Selbstentzündung reagieren kann. Wenn möglich, werden Chlorate deshalb durch die stabileren [[Perchlorat|Perchlorate]] ersetzt.  
  
 
Die Verwendung von Chloraten für [[pyrotechnischer Satz|pyrotechnische Sätze]] ist in Deutschland durch Rechtsverordnung eingeschränkt:  
 
Die Verwendung von Chloraten für [[pyrotechnischer Satz|pyrotechnische Sätze]] ist in Deutschland durch Rechtsverordnung eingeschränkt:  

Aktuelle Version vom 17. April 2015, 14:48 Uhr

Chemische Daten

Formel: ClO3-


Verwendung in der Pyrotechnik: Oxidationsmittel


Gefahrensymbol(e):
Oxidierende Substanz Gefährliche Substanz


Gefahren:


Weitere Daten:


Chlorat 
(Chlorate)

Chlorate sind die Salze der Chlorsäure HClO3, die je nach Kation ein oder mehrere Chlorat-Anionen (ClO3-) enthalten.

Chlorate dienen in der Pyrotechnik als Oxidationsmittel, so zum Beispiel Bariumchlorat bzw.Kaliumchlorat. Mischungen von Chloraten mit anderen Substanzen sind allerdings sehr schlag- und reibempfindlich und zünden schon bei Temperaturen unter 200°C. Darüberhinaus führen Säure und Säurespuren (z.B. im Schwefel) zur Freisetzung von Chlorsäure aus Chloraten, welche mit organischen Verbindungen und anderen Brennstoffen des pyrotechnischen Satzes unter Selbstentzündung reagieren kann. Wenn möglich, werden Chlorate deshalb durch die stabileren Perchlorate ersetzt.

Die Verwendung von Chloraten für pyrotechnische Sätze ist in Deutschland durch Rechtsverordnung eingeschränkt:

  • In pyrotechnischen Sätzen ist der Anteil an Chloraten in der Regel auf maximal 70% beschränkt; Pfeifsätze, Leuchtsätze auf Basis von Bariumchlorat und Sätze für Knallkorken und Amorces dürfen bis zu 80% Chlorat enthalten (Anlage 1 der 1. SprengV, Abschnitt 1.2, Nr. 10).
  • Weiterhin dürfen Chlorate nicht zusammen mit Ammoniumsalzen, Aminen, Metallen, Antimonsulfiden oder Kaliumhexacyanoferrat(II) verwendet werden (Anlage 1 der 1. SprengV, Abschnitt 1.2, Nr. 9).