Indoor-Feuerwerk: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die meisten Effekte sind | + | Die meisten Effekte sind bereits vom Hersteller verwendungsfertig aufgebaut, d.h. es sind verschlossene, bereits mit [[E-Zünder]]n ausgestattete Feuerwerkskörper, die speziell für die Indoor-Verwendung hergestellt worden sind ([[raucharm]]e Effekte, "kalte" [[Funke]]n, ...). |
− | Diese sind in der Regel | + | Diese sind in der Regel als [[Klasse]] T<sub>1</sub> ([[technisches Feuerwerk]]) eingestuft. |
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Indoor-Feuerwerke werden ausschließlich mit E-Zündern gezündet. | Indoor-Feuerwerke werden ausschließlich mit E-Zündern gezündet. | ||
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Aktuelle Version vom 19. Dezember 2006, 11:33 Uhr
Indoor Feuerwerk
Als Indoor-Feuerwerk oder Bühnenpyrotechnik bezeichnet man Feuerwerke, die in geschlossenen Räumen stattfinden, z.B. in Theatern, Diskotheken und auf Konzerten sowie bei Film- und Fersehproduktionen. Gemeinsam ist all diesen Anwendungen, dass die Abstände der Effekte zu Darstellern oder Publikum in der Regel relativ gering sind. Auch Bühneneffekte auf Open-Air-Bühnen fallen deshalb in diese Kategorie.
Die meisten Effekte sind bereits vom Hersteller verwendungsfertig aufgebaut, d.h. es sind verschlossene, bereits mit E-Zündern ausgestattete Feuerwerkskörper, die speziell für die Indoor-Verwendung hergestellt worden sind (raucharme Effekte, "kalte" Funken, ...). Diese sind in der Regel als Klasse T1 (technisches Feuerwerk) eingestuft. Als Beispiele seien genannt: Flammensäulen, Bühnenblitze, Fontänen, Bengalische Zylinderflammen, Schnurraketen und Effektwerfer.
Daneben gibt es noch Artikel der Klasse T2, die entweder fertig aufgebaut sind wie Artikel der Klasse T1 z.B. Feuertöpfe mit Kometen, Crossettes, oder als lose Zweikomponenten-Sätze hergestellt werden, die der Pyrotechniker vor der Verwendung mischt, wie z.B. Airburst Höhenblitze, die in kleinen Säckchen unterhalb der Hallendecke aufgehängt werden. Indoor-Feuerwerke werden ausschließlich mit E-Zündern gezündet.
Artikel der Klasse T1 darf jeder kaufen, der mindestens 18 Jahre alt ist und beim Kauf einen Verwendungsnachweis vorlegt. Die Verwendung auf Bühnen muss allerdings jeweils genehmigt werden.
Zur Verwendung von T2-Artikeln benötigt man entweder einen Befähigungsnachweis für Bühnenpyrotechniker oder einen Befähigungsschein für Großfeuerwerker (im zweiten Fall dürfen die Artikel aber nur im Rahmen eines Großfeuerwerks eingesetzt werden, nicht auf der Bühne). Um an einem Lehrgang für Bühnenpyrotechnik teilzunehmen, muss man in Theatern und ähnlichen Einrichtungen tätig sein oder eine Ausbildung zum Requisiteur, Waffen-, Bühnen- oder Beleuchtungsmeister nachweisen.