Kinderfeuerwerk: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Der Begriff ist in so fern nicht unproblematisch, da es von gesetzlicher Seite nur lautet "Abgabe an Personen unter 18 Jahren erlaubt".
Ergänzend gibt es eine Abgabeempfehlung "ab 12 Jahren".
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Ergänzend gibt es eine Abgabeempfehlung "Ab 12 Jahren".
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass diese Artikel außerhalb des 31.12 und 01.01 auch für Erwachsene die einzige Möglichkeit darstellen, Feuerwerk zu Vergnügungszwecken ohne Erlaubnis und Genehmigung abzubrenen.
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Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass diese Artikel außerhalb des 31.12 und 01.01 auch für Erwachsene die einzige Möglichkeit darstellen, Feuerwerk zu Vergnügungszwecken ohne [[Erlaubnis]] oder [[Ausnahmegenehmigung]] abzubrennen.
 
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Aktuelle Version vom 7. Dezember 2009, 22:53 Uhr

Unter Kinderfeuerwerk versteht man in Deutschland Feuerwerk der Klasse 1. Der Begriff ist in so fern nicht unproblematisch, da es von gesetzlicher Seite nur lautet "Abgabe an Personen unter 18 Jahren erlaubt". Ergänzend gibt es eine Abgabeempfehlung "Ab 12 Jahren". Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass diese Artikel außerhalb des 31.12 und 01.01 auch für Erwachsene die einzige Möglichkeit darstellen, Feuerwerk zu Vergnügungszwecken ohne Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung abzubrennen.