Indoorfeuerwerk: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Feuerwerk in Innenräumen, z.B. [[Bühnenfeuerwerk]], [[Spezialeffekt]]e bei Konzerten, Präsentationen o.ä. Es sind nur Bühneneffekte der Klassen [[Klasse T1|T1]] und [[Klasse T2|T2]] zugelassen. Deren Verbrennungsprodukte (Gase, [[Rückstand|Rückstände]]) müssen ungiftig sein und dürfen nur in geringen Mengen entstehen. I. werden fast immer mit Musik untermalt (s.a. [[Musikfeuerwerk]]).
 
Feuerwerk in Innenräumen, z.B. [[Bühnenfeuerwerk]], [[Spezialeffekt]]e bei Konzerten, Präsentationen o.ä. Es sind nur Bühneneffekte der Klassen [[Klasse T1|T1]] und [[Klasse T2|T2]] zugelassen. Deren Verbrennungsprodukte (Gase, [[Rückstand|Rückstände]]) müssen ungiftig sein und dürfen nur in geringen Mengen entstehen. I. werden fast immer mit Musik untermalt (s.a. [[Musikfeuerwerk]]).

Version vom 21. Juli 2006, 22:33 Uhr

Indoorfeuerwerk

Feuerwerk in Innenräumen, z.B. Bühnenfeuerwerk, Spezialeffekte bei Konzerten, Präsentationen o.ä. Es sind nur Bühneneffekte der Klassen T1 und T2 zugelassen. Deren Verbrennungsprodukte (Gase, Rückstände) müssen ungiftig sein und dürfen nur in geringen Mengen entstehen. I. werden fast immer mit Musik untermalt (s.a. Musikfeuerwerk).