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Eine Anzeige im sprengstoffrechtlichen Sinne ist bei verschiedenen Ereignisse notwendig:
 
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Version vom 28. September 2006, 15:35 Uhr

220px-Disambig-dark.svg.png Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.


Eine Anzeige im sprengstoffrechtlichen Sinne ist bei verschiedenen Ereignisse notwendig:

  • Aufnahme und Einstellung des Betriebes
  • Änderung der verantwortlichen Person(en)
  • Verlust/Abhandenkommen von explosionsgefährlichen Stoffen/Gegenständen
  • Unfälle
  • Abhandenkommen der Dokumente
  • Abbrennen von Feuerwerken