Vernichten: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 11. Februar 2015, 12:26 Uhr
- Vernichten
- (destruction)
Das Vernichten umfasst nach 3.1.7 der Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz Vorgänge, durch die explosionsgefährliche Stoffe, pyrotechnische Sätze und pyrotechnische Gegenstände unwirksam gemacht werden ohne dabei für ihren bestimmungsgemäßen Zweck verwendet werden zu müssen.
Das Vernichten von Schwarzpulver kann z.B. durch offenen Abbrand oder durch Lösung in einem Überschuss an Wasser erfolgen. In großem Maßstab erfolgt die Vernichtung von pyrotechnischen Sätzen und pyrotechnischen Gegenständen z.B. in geeigneten Verbrennungsanlagen.