Lose Sätze: Unterschied zwischen den Versionen
Raini (Diskussion | Beiträge) |
Lyt (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Wie immer gibt es auch hier Ausnahmen und die Behörden können aus verschiedenen Gründen Zulassungen erteilen. Ein Grund kann die komplizierte Herstellung vor Ort sein, z.B. bei [[Schwarzpulver]]. Ein anderer Grund ist die relative Ungefährlichkeit und einfache Handhabung z.B. bei [[Bengal]]pulver oder [[Rauchpulver]]. | Wie immer gibt es auch hier Ausnahmen und die Behörden können aus verschiedenen Gründen Zulassungen erteilen. Ein Grund kann die komplizierte Herstellung vor Ort sein, z.B. bei [[Schwarzpulver]]. Ein anderer Grund ist die relative Ungefährlichkeit und einfache Handhabung z.B. bei [[Bengal]]pulver oder [[Rauchpulver]]. | ||
+ | |||
+ | Eine Gesetzesänderung brachte 2008 die Hersteller dazu, auch Bengalpulver als pyrotechnische Sätze zu verkaufen, da auch lose Begalpulversätze nicht mehr erlaubt sind. | ||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
Version vom 17. Juni 2008, 14:02 Uhr
Als loser Satz wird ein pyrotechnischer Satz bezeichnet, der weder verpreßt, dragiert, verpackt, portioniert oder sonstwie veredelt wurde. Die meisten losen Sätze sind nicht verkehrsfähig, dürfen also nicht feilgeboten oder auf öffentlichen Straßen transportiert werden.
Erst durch die Verarbeitung zu einem Feuerwerkskörper werden lose Sätze verkehrsfähig.
Wie immer gibt es auch hier Ausnahmen und die Behörden können aus verschiedenen Gründen Zulassungen erteilen. Ein Grund kann die komplizierte Herstellung vor Ort sein, z.B. bei Schwarzpulver. Ein anderer Grund ist die relative Ungefährlichkeit und einfache Handhabung z.B. bei Bengalpulver oder Rauchpulver.
Eine Gesetzesänderung brachte 2008 die Hersteller dazu, auch Bengalpulver als pyrotechnische Sätze zu verkaufen, da auch lose Begalpulversätze nicht mehr erlaubt sind.