Indoorfeuerwerk: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Dezember 2006, 16:12 Uhr
- Indoorfeuerwerk
- (Indoor Fireworks)
Feuerwerk in Innenräumen, z.B. Bühnenfeuerwerk, Spezialeffekte bei Konzerten, Präsentationen o.ä. Es sind nur Bühneneffekte der Klassen T1 und T2 zugelassen. Deren Verbrennungsprodukte (Gase, Rückstände) müssen ungiftig sein und dürfen nur in geringen Mengen entstehen. Indoor-Feuerwerke werden fast immer mit Musik untermalt (s.a. Musikfeuerwerk).