Kaliumchlorat: Unterschied zwischen den Versionen

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'''R51/53''' Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
 
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CAS-Nr. 3811-04-9
 
  
 
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Version vom 11. Februar 2007, 09:32 Uhr

Kaliumchlorat 
(potassium chlorate)
Chemische Daten

Name: Kaliumchlorat
Formel: KClO3
CAS-Nummer: 3811-04-9


Verwendung in der Pyrotechnik: Oxidationsmittel


Gefahrensymbol(e):
Brandfördernd O Gesundheitsschädlich Xn Umweltgefährdend N


Gefahren:

R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.

R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.

R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.


Kaliumchlorat gibt seinen Sauerstoff sehr leicht ab. Mischungen mit Kaliumchlorat und brennbaren Stoffen sind daher meist sehr reib- und schlagempfindlich. Kaliumchlorat darf niemals mit Schwefel, Phosphor (siehe auch Armstrong'sche Mischung), Sulfaten, Sulfiden (z.B. Antimontrisulfid), Metallpulvern oder diese Stoffe enthaltenden Sätzen gemischt werden. Als Verunreinigung darf es weder Ammonium-Verbindungen noch Schwermetalle enthalten, da beide Stoffe mit Chloraten sehr instabile und explosive Verbindungen bilden. Gemische mit Lactose oder anderen organischen Brennstoffen haben niedrige Zündtemperaturen (ab 195°C). Früher häufig in Feuerwerkskörpern verwendet, wird es heute aufgrund seiner Gefährlichkeit und Instabilität fast vollständig durch Kaliumperchlorat ersetzt. Nur in den USA und Asien wird Kaliumchlorat noch in Leuchtsternen für reine, intensive Farben verwendet.