Indoorfeuerwerk: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 24. September 2016, 21:57 Uhr
- Indoorfeuerwerk
- (Indoor Fireworks)
Feuerwerk in Innenräumen, z.B. Bühnenfeuerwerk, Spezialeffekte bei Konzerten, Präsentationen o.ä. Es sind nur Bühneneffekte der Kategorien T1 und T2 zugelassen. Deren Verbrennungsprodukte (Gase, Rückstände) müssen ungiftig sein und dürfen nur in geringen Mengen entstehen. Indoor-Feuerwerke werden fast immer mit Musik untermalt (s.a. Musikfeuerwerk).