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Vorlage:Begriffserklärung

Eine Anzeige im sprengstoffrechtlichen Sinne ist bei verschiedenen Ereignisse notwendig:

  • Aufnahme und Einstellung des Betriebes
  • Änderung der verantwortlichen Person(en)
  • Verlust/Abhandenkommen von explosionsgefährlichen Stoffen/Gegenständen
  • Unfälle
  • Abhandenkommen der Dokumente
  • Abbrennen von Feuerwerken