Indoorfeuerwerk

Indoorfeuerwerk

Feuerwerk in Innenräumen, z.B. Bühnenfeuerwerk, Spezialeffekte bei Konzerten, Präsentationen o.ä. Es sind nur Bühneneffekte der Klassen T1 und T2 zugelassen. Deren Verbrennungsprodukte (Gase, Rückstände) müssen ungiftig sein und dürfen nur in geringen Mengen entstehen. I. werden fast immer mit Musik untermalt (s.a. Musikfeuerwerk).