Schein
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
Für den Umgangssprachlichen Begriff "Schein" gibt es zwei Bedeutungen:
- Befähigungsschein nach §20 Sprengstoffgesetz, wird benötigt für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen.
- Helfernachweis: Wird in bestimmter Anzahl benötigt, um die Fachkunde durch einen Lehrgang zu erwerben.