Helfernachweis
Version vom 28. September 2006, 14:17 Uhr von HSE (Diskussion | Beiträge)
Helfernachweis
Ein Helfernachweis wird einem Helfer nach der Mitwirkung an einem Großfeuerwerk, Bühnenfeuerwerk oder einem Spezialeffekt ausgestellt. Entsprechende Nachweise gibt es auch in der Sprengtechnik. Helfernachweise werden in gewisser Anzahl benötigt, um die Fachkunde durch einen Lehrgang zu erwerben.
Anzahl der Helfernachweise
Je nachdem welcher Fachkundelehrgang angestrebt wird, sind unterschiedliche Helfernachweise notwendig:
- Großfeuerwerk: 26 Nachweise der Mitwirkung an einem Großfeuerwerk
- Bühnenfeuerwerk: 15 Nachweise der Mitwirkung an einem Bühnenfeuerwerk
- Spezialeffekte: 10 Nachweise der Mitwirkung an einem (durch Sprengstoff erzeugten) Spezialeffekt
Inhalt eines Helfernachweises
Der Inhalt des Nachweises ist gesetzlich nicht geregelt, folgende Dinge solten daraus jedoch hervor gehen:
- Ausstellender Befähigungsscheininhaber oder Erlaubnisscheininhaber
- Ort und Datum des Effekts
- Verwendete Effekte und pyrotechnische Gegenstände (Name, Kaliber, Klasse)
- Persönliche Daten der helfenden Person, inkl. Geburtsdatum und Ort