2. SprengV

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2.SprengV
(Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz)

Die zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz führt die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zur Lagerung von Explosivstoffen, d.h. auch zur Lagerung von pyrotechnischen Sätzen und pyrotechnischen Gegenständen, näher aus.

Dazu trifft die 2.SprengV Bestimmungen