Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz

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Die SprengVwV (Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz) regelt, wie die zuständigen Behörden Belange die in den Bereich des Sprengstoffrechts fallen, behandeln und was dabei beachten sollen. So schreibt die Verwaltungsvorschrift zum Beispiel vor, welche Gründe die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung verhindern können.

Relevanz für den Feuerwerker

Für den Feuerwerker hat die Verwaltungsvorschrift keine rechtliche Relevanz, sie hilft jedoch dem Feuerwerker zu beurteilen wie eine Behörde einen bestimmten Sachverhalt bewerten wird. Eine besondere Rolle nimmt hier jedoch der aktuelle "Stand der Technik" ein. Diese Standards die teilweise in der SprengVwV niedergelegt sind, werden als offziell anerkannt vorrausgesetzt und ihre Missachtung kann bis zu einem Gerichtsverfahren wegen Fahrlässigkeit führen.