Elektroanzünder
- Elektroanzünder
- (Brückenanzünder, E-Zünder, "Elektroanzünder", "Brückenzünder", Electric Match/Ignitor)
Für Feuerwerke werden Elektroanzünder ohne Sprengkapsel, sog. offene elektrische Anzünder, verwendet. Sprengfähige Zünder und Squibs finden für Spezialeffekte für Film- und Fernsehen ("SFX") Anwendung, Groß- und Bühnenfeuerwerker dürfen solche Zünder nicht erwerben oder mit ihnen umgehen. Umgangsprachlich wird auch bei pyrotechnischen Elektroanzündern oft von "Zündern" gesprochen. Zum Zünden (besser: Anzünden) wird an die beiden Zünddrähte eine ausreichende Spannung angelegt. Durch den Stromfluss wird ein kurzer Glühdraht (Glühbrücke) zwischen den Zünddrähten aufgeheizt, der einen pyrotechnischen Satz in Form einer Zündpille entzündet. Die dabei auftretende Flamme reicht aus, um z.B. Schwarzpulver, Stoppinen oder Litzen anzuzünden.
Es wird in A-Zünder (0,18 A) und U-Zünder (0,45 A) unterschieden (Merkhilfe: U=unempfindlich). Die Angaben bezeichnen die Nicht-Ansprech-Stromstärke, bei der die Zünder innerhalb von 5 Minuten nicht auslösen dürfen. Die Anlage 1a der 1. SprengV stellt noch weitere Anforderungen an Elektroanzünder:
A-Zünder | U-Zünder | |
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max. Gesamtwiderstand bei max. 3,5 m Zünderdrahtlänge | 4,5 Ω | 3,5 Ω |
Brückenwiderstand | 0,8 bis 2,0 Ω | 0,4 bis 0,8 Ω |
erforderlicher Zündimpuls | 0,8 bis 3,0 mWs/Ω | 8,0 bis 16,0 mWs/Ω |
Ansprech-Stromstärke (Auslösen innerhalb von 10 ms) | 0,6 A | 1,3 A |
Nicht-Ansprech-Stromstärke (innerhalb von 5 min) | 0,18 A | 0,45 A |
Stromstärke zur versagerfreien Zündung von 5 gleichen Anzündern in einer Serienschaltung | 0,8 A | 1,5 A |