Diskussion:Anzündmittel

Version vom 4. April 2007, 13:29 Uhr von Gecko (Diskussion | Beiträge) (Anmerkung zu Treibladungspulver)

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Ich hab den Halbsatz über das Treibladungspulver auskommentiert, da er (meines Wissens nach) mit den Begriffsdefinitionen des SprengG nicht zusammenpasst: Treibladungspulver steht in der Explosivstoffliste, und fällt damit in die Kategorie "Explosivstoff", nicht "Anzündmittel". Falls es für die Bühnenpyrotechnik evtl. anders gesehen/gehandhabt wird (?), lasse ich mich gerne korrigieren. -- Gecko 15:29, 4. Apr. 2007 (CEST)