ADR

Version vom 18. Juni 2007, 13:34 Uhr von Gecko (Diskussion | Beiträge) (Begriffserklärung)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

ADR

Das Kürzel steht für Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route, auf deutsch "Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße".

Das ADR enthält Vorschriften zur Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut, das im Straßenverkehr befördert wird.

Weblinks