Gartenfeuerwerk

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Als Gartenfeuerwerk wurden Feuerwerksartikel der Kl.III bezeichnet. Da für den Gebrauch von Artikeln der Kl.III eine Bewilligung (ähnlich "Kleiner Waffenschein") benötigt wird, aber diesen kaum einer Besitzt, lohnt es für die Hersteller nicht, solche Artikel anzubieten. Auch diese Artikel müssen BAM zertifiziert sein.