Knallpatrone
- Knallpatrone
- (Bang cartridge, Bird Bangers, Signals détonants, Cartucce di colpo, Razzo da Segnalazione, Hukowe rakietki pistoletowe z kometa, Pyro-Knallpatrone, "Pyros", Vogelschreck, Starenschreck, VS)
Inhaltsverzeichnis
Allgemein
Die Knallpatrone (oft auch als Vogelschreck oder Pyroknall bezeichnet) fällt in die Kategorie der pyrotechnischen Munition des Kalibers 15mm. Der Abschuß erfolgt üblicherweise mittels einer Schreckschußwaffe unter Verwendung eines passenden Signalbechers. Der eigentliche Effekt besteht aus einem reinen Knall - es gibt jedoch auch Varianten mit Aufstiegseffekt in unterschiedlichen Farben (meist grün, rot, gelb, weiß oder gold), dann in der Regel als Leuchtspur-Knallpatronen bezeichnet.
Wie die Bezeichnung Vogelschreck impliziert ist diese Patrone in erster Linie dazu gedacht, Schadtiere zu vertreiben und wird häufig in der Landwirtschaft (Weinanbau), von Jägern oder auch an Flughäfen verwendet.
Auch im Großfeuerwerk zu Vergnügungszwecken hat die Knallpatrone jedoch ihren Platz, meist zu 7 Stück gebündelt und mittels vorher lose in ein 45mm Mörserrohr eingefüllten Schwarzpulvers abgeschossen (siehe Bild auf der rechten Seite).
Aufbau/Herstellung
Die Knallpatrone besteht aus einer Papphülse mit 15mm Durchmesser. Im unteren Bereich dieser Hülse befindet sich ein Verzögerungssatz (ggf. mit Aufstiegseffekt) der durch die Stichflamme des Abschusses entzündet wird. In den oberen Bereich der Hülse wird der pulverförmige Blitzknallsatz eingefüllt und die Hülse dann mit einem Plastikdeckel verschlossen. Aufgrund der hohen Brisanz des Blitzknallsatzes werden häufig die Komponenten einzeln in die Patrone gefüllt, das Mischen erfolgt dann erst nach dem Verschliessen der Hülse durch das sogenannte "Taumeln".
Gesetzliches
In Deutschland fällt die Knallpatrone in die Klasse PM II und damit unter das Waffenrecht bzw. in die Klasse IV. Der Erwerb und die Verwendung ist nur mit einem entsprechenden Eintrag im Munitionserwebsschein zulässig oder zur Verwendung bei Großfeuerwerken durch den Inhaber eines Erlaubnisscheins (Erwerb) bzw. Befähigungsscheins (Verwendung).