Datei:Knallpatronen PM2 IV.jpg

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Die Knallpatrone der Klasse IV besitzt eine etwas längere Hülse als die pyrotechnische Munition, ansonsten sind Aufbau und Inhalt der Knallpatronen identisch. Da die pyrotechnische Munition PM II dem Waffenrecht unterliegt, darf sie auch von Pyrotechnikern ohne entsprechende Berechtigungen nicht (mehr) verwendet werden. Um diesen Effekt bei Großfeuerwerken trotzdem legal einsetzen zu können, wurde die leicht veränderte Version in Klasse IV auf den Markt gebracht.

Hersteller: Firma ZINK, Cleebronn.

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aktuell14:11, 30. Dez. 2009Vorschaubild der Version vom 30. Dezember 2009, 14:11 Uhr800 × 717 (79 KB)Pyro (Diskussion | Beiträge)* Oben: 2 Knallpatronen, Pyrotechnische Munition PM II * Unten: Knallpatrone, Großfeuerwerk Klasse IV Die Knallpatrone der Klasse IV besitzt eine etwas längere Hülse als die pyrotechnische Munition, ansonsten sind Aufbau un
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