Diskussion:Anzündmittel
Ich hab den Halbsatz über das Treibladungspulver auskommentiert, da er (meines Wissens nach) mit den Begriffsdefinitionen des SprengG nicht zusammenpasst: Treibladungspulver steht in der Explosivstoffliste, und fällt damit in die Kategorie "Explosivstoff", nicht "Anzündmittel". Falls es für die Bühnenpyrotechnik evtl. anders gesehen/gehandhabt wird (?), lasse ich mich gerne korrigieren. -- Gecko 15:29, 4. Apr. 2007 (CEST)