Signalwaffe
- Signalwaffe
- (Selbstschutzwaffe, Schreckschußwaffe, flare gun, signal pistol)
Signalwaffen dienen dem Abschuß verschiedener Effektmunition zur Signalgebung bei Berg- oder Seenot und zum Selbstschutz. Die Kaliber solcher Waffen reichen von 6 mm bis 26,5 mm (Kaliber 4). Für größere Kaliber über .45 short ist für Erwerb und Führen eine Waffenbesitzkarte (WBK) notwendig, zum Kauf der Munition muß ein Munitionserwerbschein (MES) beigebracht werden. Beide Dokumente werden von den zuständigen Landesämtern bei nachgewiesenem Bedarf und erfolgreicher Absolvierung einer Sachkundeprüfung ausgegeben, etwa an Besitzer seegehender (d. h. grundsätzlich hochseetüchtiger) Schiffe.
Inhaltsverzeichnis
Gängige Kaliber
Signalwaffen werden in den folgenden Kalibern angeboten:
- Kal. 6 mm
- Kal .22 lang (Waffen nicht mehr erhältlich)
- Kal. .315
- Kal. 8 mm (Waffen nicht mehr erhältlich)
- Kal. 9 mm
- Kal. .45 short
- Kal. 26,5 mm (Kal. 4, scheinpflichtig)
Erwerb und Rechtliches
Der Erwerb von durch die physikalisch-technische Bundesanstalt (PTB) zugelassenen und entsprechend markierten (PTB-Stempel) Signalwaffen kleinen Kalibers von 6 mm bis 9 mm ist frei für Personen ab 18 Jahren möglich. Das Führen, also das schußbereite Tragen der geladenen Waffe zu Selbstverzeidigungszwecken, setzt allerdings auch für die kleineren Varianten eine schriftliche Erlaubnis ("kleiner Waffenschein") voraus, die ebenso wie die Waffenbesitzkarten und Munitionserwerbscheine von den Landesämtern gegen eine Gebühr von derzeit 50.- € ausgegeben werden, zusätzlich ist ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis notwendig.
Im öffentlichen Raum ist das Führen und Benutzen von Signalwaffen bis Kal. 9 mm nur zu Selbstverteidigungszwecken gesetzlich abgedeckt und wird durch weitere Gesetze (z. B. Versammlungsgesetz) weiter eingeschränkt. Eine Benutzung zu Vergnügungszwecken, beispielsweise zu Silvester, ist nur auf einem umfriedeten, ausreichend großen Privatgelände möglich. Ist der Schütze nicht Eigentümer des Grundstücks, muß vorher die Erlaubnis des Eigners eingeholt werden.
Wird die Signalwaffe beim Transport auch im öffentlichen Raum so verpackt, daß Waffe und Munition getrennt voneinander aufbewahrt werden und sich nicht in direktem Zugriff (z. B. am Körper) befinden, ist kein "kleiner Waffenschein" notwendig.
Signalwaffen mit Kaliber 8 mm dürfen in Deutschland nicht mehr hergestellt und/oder in den Handel gebracht werden, da sich in diesem Bereich Probleme mit scharfgemachten Waffen ergeben haben. In früheren Zeiten gekaufte und in Privatbesitz befindliche 8 mm-Signalwaffen dürfen jedoch weiterhin besessen und benutzt werden. Gleiches gilt für Signalwaffen des Kalibers .22 lang, auch die Produktion dieser Waffen wurden wegen der Möglichkeit zum Schießen scharfer Munition eingestellt.
Das Verschießen scharfer Munition aus umgebauten Signalwaffen ist nicht nur verboten, sondern auch sehr gefährlich, da die üblicherweise aus Metalldruckguß bestehenden Signalwaffen für die starke Belastung durch scharfe Munition nicht ausgelegt sind und sich beim Schießen zerlegen können, was im äußersten Fall für den Schützen tödlich enden kann.
Praktische Anwendung
Bei der Verwendung wird zuerst das Magazin der Signalwaffe geladen und eingeführt, danach die Signalpatrone in den Lauf oder Abschußbecher (aufschraubbare 15 mm-Laufverlängerung) gesteckt. Zum Abschuß hält der Schütze die Waffe mit beiden Händen senkrecht über den Kopf und betätigt den Abzug, worauf der heiße Gasstrom der Platzpatrone die Signalpatrone zündet und ausstößt. Damit eine zuverlässige Zündung gewährt ist, müssen zusätzlich aufgeschraubte Signalbecher Ausgleichsbohrungen aufweisen, die übermäßigen Gasdruck ableiten und damit verhindern, daß die Kartusche ungezündet ausgestoßen wird (Gefahr für Dritte (insbesondere Kinder) durch aufgefundene Blindgänger).
Neben den herkömmlichen Abschußbechern gibt es für Signalwaffen ab Kal. 8 mm sogenannte Multi-Shooter mit mehreren Abschußbechern, aus denen vier oder sechs Signalpatronen gleichzeitig verschossen werden können. Auch diese Aufsätze müssen PTB-geprüft sein und das entsprechende Stempelzeichen tragen, ansonsten ist Kauf und Verwendung illegal.
Munition
In Signalwaffen kommen ausschließlich Platzpatronen zum Einsatz, die durch ihre Gasdruckentwicklung und das Mündungsfeuer eine Signalkartusche zünden und ausstoßen. Je nach Waffentyp erreichen die Kartuschen nach dem Abschuß zwischen 30 m und über 100 m Steighöhe. Optische Effekte (Leuchtsterne) sind am Tag etwa drei Kilometer, nachts bis zu 20 Kilometer zu sehen. Im Signalwaffenbereich werden ausschließlich Hülsensterne (in Metall- oder Kunststoffhülsen eingepreßte Sterne) verwendet.
Das übliche Kaliber für Effektpatronen/Kartuschen ist 15 mm.
Darüber hinaus gibt es weitere Signalmunition verschiedener Art wie Heuler- oder Knatterpatronen, Kometen oder mehrstufige Effekte. Heuler- und Knatterpatronen bilden eine besondere Klasse der Raketengeschosse, da deren Heulsatz einen starken Rückstoß entwickelt, der die Kartusche beim Aufstieg zusätzlich beschleunigt.
Klasseneinteilung
Signalmunition ist in Deutschland in zwei Klassen eingeteilt, PM-I und -II. Gegenstände der Klasse PM-I können frei ab 18 Jahren ohne Erwerbschein gekauft werden, für den Erwerb von PM-II-Munition (z. B. Knallpatronen) ist ein Munitionserwerbschein mit Zusatzeintrag notwendig. Der Verkauf von pyrotechnischer Munition aller Klassen erfordert seitens des Händlers eine amtliche Erlaubnis und entsprechende Lagermöglichkeiten, deshalb werden solche Gegenstände in Deutschland nur über den Fachhandel vertrieben.
Selbstschutz
Neben den pyrotechnischen Effekten bietet der Markt für Signalwaffen kleiner Kaliber bis 9 mm auch Platzpatronen mit Tränengas- oder Pfefferladung. Diese haben einen Wirkungsbereich von bis zu vier Metern (9 mm) und produzieren einen dichten, vorwärts gerichteten Wirkstoffnebel, der auf Schleimhäute und Augen stark reizend wirkt und weitere Attacken eines Angreifers erschwert oder unmöglich macht. Wegen der aktuellen Rechtslage hat der Selbstschutz mit Gaspatronen zugunsten weniger gesundheitsbedenklicher Pfeffersprays an Bedeutung verloren.