FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

In diesem F.A.Q. ("Frequently Asked Questions" = häufig gestellte Fragen) werden einige Fragen beantwortet, die mich immer wieder per eMail erreichen oder im FEUERWERK Forum gestellt werden. Wenn Sie weitere Fragen bezüglich des Umgangs mit Feuerwerk als Privatperson haben oder mehr über den "Traumberuf Pyrotechniker" erfahren möchten, sollten Sie zunächst im FEUERWERK Forum vorbeischauen. Dort finden Sie u.a. in der Rubrik "Feuerwerker als Beruf" viele zusätzliche Informationen. Um an den Diskussionen teilzunehmen, sollten Sie sich kostenlos im FEUERWERK Forum registrieren. Wenn Sie sich nicht registrieren möchten, können Sie Ihre Fragen in der Rubrik "Besucher und Gäste" stellen.

Achtung: Alle auf dieser Seite zusammengestellten Informationen beziehen sich auf das deutsche Sprengstoff- und Waffenrecht!

 
Was ist Pyrotechnik und was ist ein Pyrotechniker?
Auf der FEUERWERK Homepage und im Forum werden öfters die Begriffe "Klasse" und "BAM-Zulassung" erwähnt. Was bedeutet das?
Was ist einer Privatperson im Jahresverlauf an Feuerwerk erlaubt?
Wie kann man Feuerwerker/Pyrotechniker werden?
Wo kann man einen Feuerwerker-Lehrgang machen, wie teuer ist er und welche Voraussetzungen/Vorbildung braucht man dafür?
Darf man nach einem bestandenen Lehrgang Feuerwerke anbieten und abbrennen?
Verfallen die Feuerwerker-Lizenzen?
Darf ein Feuerwerker mit sämtlichen Explosiv- und Sprengstoffen umgehen?
Darf man als Abbrenner oder Bühnenfeuerwerker pyrotechnische Sätze mischen oder Feuerwerkskörper herstellen?
Ist der Beruf "Feuerwerker" ein Traumberuf?
Wie lange hat es bei Dir vom Laien bis zum Feuerwerker gedauert?
Lebst Du von der Feuerwerkerei?


Was ist Pyrotechnik und was ist ein Pyrotechniker?

Pyrotechnik ist der Fachbegriff für Feuerwerk und andere Explosivstoffe. Das Wort Pyros stammt aus dem Griechischen und bedeutet Feuer. Als Pyrotechniker werden Personen bezeichnet, die mit Feuerwerkskörpern umgehen, d.h. vor allem Großfeuerwerke oder pyrotechnische Bühnenshows abbrennen. Pyrotechniker ist als Berufsbezeichnung für Feuerwerk abbrennende Personen genauso richtig, wie Feuerwerker. Die von Feuerwerkern aus dem militärischen Bereich oft gewünschte Begriffstrennung lässt sich historisch nicht eindeutig belegen, siehe dazu auch diese Begriffserklärung Feuerwerker - Pyrotechniker. Übrigens stellen die wenigsten Pyrotechniker Feuerwerkskörper selbst her.
Man sollte pyrotechnische Gegenstände und Feuerwerkskörper nicht mit Sprengstoffen verwechseln! Während Pyrotechnik zwar explodieren kann, aber eher eine schnell abbrennende, mehr treibende Wirkung hat, explodieren Sprengstoffe sehr viel heftiger. Sie setzen sich detonativ um und wirken dadurch zertrümmernd auf die Umgebung. Sprengstoffe werden in Steinbrüchen, für Bauarbeiten oder für militärische Zwecke verwendet. Trotzdem darf man auch die Gefahren, die von pyrotechnichen Gegenständen (z.B. Feuerwerkskörpern) ausgehen, niemals unterschätzen. Auch kleinste Feuerwerkskörper dürfen nur entsprechend der Gebrauchsanweisung verwendet werden!

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Auf der FEUERWERK Homepage und im Forum werden öfters die Begriffe "Klasse" und "BAM-Zulassung" erwähnt. Was bedeutet das?

Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände (z.B. Anzündmittel) werden vor allem wegen der Gefährlichkeit in verschiedene Klassen unterteilt. Man unterscheidet im Sprengstoffgesetz grundsätzlich in Gegenstände für Vergnügungszwecke und für technische Zwecke:

Feuerwerk für Vergnügungszwecke
Klasse Bezeichnung Beispiel
Klasse I Feuerwerksspielwaren Brummkreisel, "Flitze Feuerstein", Feuerringe mit BAM-Zulassung
Klasse II Silvesterfeuerwerk Raketen, Knallkörper, Fontänen, Batterien mit BAM-Zulassung
Klasse III Mittelfeuerwerk Große Raketen, Fontänen mit BAM-Zulassung
Klasse IV Großfeuerwerk Feuerwerksbomben, große Raketen, Fontänen, Batterien ohne BAM-Zulassung
 
Feuerwerk für technische Zwecke
Klasse Beispiel
Klasse T1 "Traumsterne", technisches Feuerwerk, kleine Bühneneffekte mit begrenzter Menge an pyrotechnischem Pulversatz mit BAM-Zulassung
Klasse T2 Technisches Feuerwerk und große Bühneneffekte mit BAM-Zulassung; enthaltene Menge an pyrotechnischem Pulversatz unterliegt keiner Begrenzung


Die wohl bekanntesten Feuerwerkskörper gehören der Klasse II an, dem Silvesterfeuerwerk, auch Kleinfeuerwerk genannt. Hierunter fallen nahezu alle für Privatpersonen zu Silvester erhältlichen Raketen, Knallkörper, Fontänen und Vulkane sowie mehrschüssige Batterien. Silvesterfeuerwerk darf nur dann zu Silvester an Privatpersonen verkauft werden, wenn es von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Vorfeld getestet und für den Verkauf zugelassen wurde. Man spricht dann von einer BAM-Zulassung der entsprechenden Feuerwerkskörper.

Großfeuerwerk dagegen ist das Feuerwerk, das von Profis zu besonderen Feierlichkeiten, Stadtfesten und großen Veranstaltungen abgebrannt wird. Diese Feuerwerkskörper sind für Privatpersonen streng verboten und dürfen nur von ausgebildeten Feuerwerkern verwendet werden. Großfeuerwerk der Klasse IV braucht keine BAM-Zulassung, weil man davon ausgeht, daß Profi-Feuerwerker aufgrund ihrer Ausbildung auch mit großen und gefährlichen Feuerwerkskörpern richtig umgehen.
Zusätzlich zu den gerade genannten, im Sprengstoffgesetz geregelten Klassen, wird pyrotechnische Munition im Waffengesetz in die Klassen PM-I (z.B. 15mm Signalmunition, ab 18 Jahren frei erhältlich) und PM-II (nur mit Munitionserwerbschein erhältlich, hierunter fallen auch die 15mm Knallpatronen "Vogelschreck") unterschieden.

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Was ist einer Privatperson im Jahresverlauf an Feuerwerk erlaubt?

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist im deutschen Sprengstoffgesetz strikt geregelt. Im Jahresverlauf (nicht Silvester) ist es grundsätzlich nicht zulässig, das wohl bekannteste Feuerwerk, Feuerwerkskörper der Klasse II (Silvesterfeuerwerk, darunter fallen praktisch alle Raketen, Knallkörper, Fontänen & Vulkane, Batterien usw.) zu verwenden und abzubrennen. Dieses Verbot gilt auch für öffentliche oder private Festlichkeiten und auch für das Abbrennen auf privaten Grundstücken.

Ohne Feuerwerker-Lizenzen oder sogenannte Ausnahmegenehmigungen (siehe unten) darf man also vom 2. Januar bis zum 30. Dezember eines Jahres nur Feuerwerk der Klasse I (Feuerwerksspielwaren, z.B. kleine "Brummkreisel" und "Feuerringe") und T1 (Feuerwerk für technische Zwecke, z.B. "Traumsterne") abbrennen. Diese sind im Fachhandel auch von Kindern (nur Klasse I) zu erwerben. Für Feuerwerkskörper der Klasse T1 gelten teilweise Verwendungseinschränkungen, die auf den Gegenständen vermerkt sind.
Die daraus folgende Aussage, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) zu Silvester sowohl am 31.12. wie auch am 01.01. ganztägig erlaubt ist, ist zwar im Prinzip richtig, wird aber im Regelfall von den Kommunen beschränkt. Im Allgemeinen kann man davon ausgehen, dass die Verwendung von Feuerwerkskörpern am 31.12. mit Einbruch der Dunkelheit (meist wird 18:00 Uhr als Startzeitpunkt angegeben) geduldet wird und in der Neujahrsnacht bis 1:00 Uhr erlaubt ist (oft auch etwas länger).
Um eventuellen Unstimmigkeiten vorzubeugen empfiehlt es sich, kurz vor dem Jahreswechsel aufmerksam die Lokalzeitungen zu lesen, auf Hinweise in (Lokal-)Radiosendern zu achten, oder bei Unklarheiten das zuständige Ordnungsamt (oder ähnliche Institutionen) zu kontaktieren.

Nur volljährige Personen ab 18 Jahren dürfen Silvesterfeuerwerk erwerben und verwenden. Das Überlassen an Minderjährige, z.B. jüngere Familienmitglieder und Freunde/Bekannte, ist nicht erlaubt, auch nicht in Anwesenheit von Volljährigen und unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten.

Zusätzlich zu Silvester kann man anläßlich eines hohen Familienfestes (z.B. Goldhochzeit, 70. Geburtstag usw.) bei dem Ordnungsamt seiner Stadt/Gemeinde eine

zum Abbrennen von Kleinfeuerwerk der Klasse II während des Jahres beantragen. Diese wird aber, abhängig von den Bestimmungen der Stadt/Gemeinde, leider nur selten erteilt und kostet dann zwischen 10 und 100 Euro. Erhält man eine Ausnahmegenehmigung, kann man bei jedem Feuerwerker, Feuerwerksbetrieb oder Online-Shop im Internet Silvesterfeuerwerkskörper erwerben.

Feuerwerkskörper der Klassen III und IV (Großfeuerwerk) und T2 (für technische Zwecke) sind Profi-Feuerwerkern vorbehalten und dürfen zu keiner Zeit von Privatpersonen erworben, gelagert oder verwendet werden. Dies gilt auch für pyrotechnische Munition der Klasse PM-II sowie alle Feuerwerkskörper ohne BAM-Zulassung, also z.B. Knallkörper oder Raketen aus dem Ausland (auch aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, z.B. Österreich, Holland). So wird der illegale Besitz oder die Verwendung von z.B. Pyro-Knallpatronen ("Vogelschreck", Klasse PM-II) nach dem Waffengesetz als Straftat und nicht "nur" als Ordnungswidrigkeit geahndet.

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Wie kann man Feuerwerker/Pyrotechniker werden?

Zuerst einmal muß man ernsthaft Feuerwerker werden wollen. Der Weg dahin ist oft recht langwierig und steinig und nicht selten mit großen Umkosten verbunden. Hat man als wahrer "Pyro" genug Ausdauer, kann es zusammengefaßt so ablaufen:
Vor einem Lehrgang muß man als zukünftiger "Abbrenner" (Kurzform für Großfeuerwerker, im Unterschied zum "Hersteller" oder "Bühnenfeuerwerker") praktische Erfahrungen bei Großfeuerwerken sammeln. Man muß nachweislich 26 mal an einem Großfeuerwerk teilnehmen, also z.B. am Aufbau, Abbrennen und Abbau helfen und sich so die erforderliche Fachkunde aneignen.
Das ist gewöhnlich der schwierigste Teil in einer Pyro-Laufbahn: Man muß eine Feuerwerksfirma oder -familie finden, die einen zu Feuerwerksabläufen mitnimmt und einem die Teilnahme/Mitarbeit schriftlich bestätigt ("Scheine"). Oft blocken die Feuerwerksbetriebe aber ab, weil sie sich keine potentielle Konkurrenz hochziehen wollen oder weil sie wirklich keinen zusätzlichen Helfer mehr benötigen. Hier helfen nur Telefonate und persönliche Besuche, um einen passenden Betrieb zu finden! Ich bin z.B. für meine 26 Scheine von Bonn u.a. nach Frankfurt/Main, Berlin, Dresden, Chemnitz und Bayreuth gefahren. Ein "Taschengeld", Fahrtkosten- oder Übernachtungszuschuß habe ich dabei nie erhalten. Hat man die 26 Scheine (Feuerwerksteilnahmen) zusammen, kann man sich bei einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule zu einem Lehrgang anmelden.
Die geforderte praktische Erfahrung für zukünftige Bühnenfeuerwerker ist ähnlich: Vor einem Lehrgang muß man 1 Jahr bühnentechnische Erfahrung und das Mitwirken an 15 verschiedenen pyrotechnischen Bühneneffekten nachweisen.

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Wo kann man einen Feuerwerker-Lehrgang machen, wie teuer ist er und welche Voraussetzungen/Vorbildung braucht man dafür?

Ein bestimmte schulische Vorbildung, Ausbildung oder chemische Kenntnisse werden nicht gefordert. Auch bei dem Lehrgang werden chemische Prozesse oder der detaillierte Aufbau der einzelnen Effekte leider nicht (!) tiefergehend unterrichtet. Vielmehr erhält man einen groben Einblick in den Aufbau der Feuerwerkskörper-Klassen (Raketen, Bomben, Feuertöpfe etc.) und befaßt sich ansonsten fast ausschließlich mit dem Sprengstoffgesetz und weiteren (wichtigen) Gesetzen und Bestimmungen.
Voraussetzungen für einen Lehrgang sind neben der Fachkunde ("Scheine", s.o.) ein Mindestalter von 21 Jahren, die Zuverlässigkeit (Unbedenklichkeitsbescheinigung: man darf nicht als "Zündler" oder Straffälliger im Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister bekannt sein; ein polizeiliches Führungszeugnis reicht nicht aus!), die deutsche Staatsangehörigkeit sowie die körperliche Eignung: Gebrauchsfähigkeit der Hände, ausreichende Seh- und Hörfähigkeit, keine sonstige schwerwiegende Behinderung.
Lehrgangsträger sind z.B. die Sprengschule in Dresden, der Berufskolleg Technik in Siegen, die Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie in Laubach oder private Firmen. Die Lehrgänge dauern grundsätzlich 4-5 Tage mit anschließender praktischer und theoretischer Prüfung vor der zuständigen Behörde. Will man mehr als 20 kg (netto) Großfeuerwerkskörper transportieren, benötigt man zusätzlich einen, bei einem von der IHK anerkannten Lehrgangsträger (z.B. Fahrschule, DEKRA) abzulegenden Gefahrengutschein für Explosivstoffe (ADR, inkl. Klasse 1) und ein für Explosivstoffe zugelassenes Fahrzeug. Die Kosten allein für den Lehrgang zum Großfeuerwerker belaufen sich ja nach Lehrgangsträger auf etwa 800 bis 2000 Euro, der Gefahrengutschein kostet nochmals etwa 500 Euro.

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Darf man nach einem bestandenen Lehrgang Feuerwerke anbieten und abbrennen?

Grundsätzlich ja. Die Voraussetzung für eine Lizenz zum Abbrennen von Großfeuerwerken in Deutschland ist der erfolgreich absolvierte "Abbrenner"-Lehrgang. Allerdings muß man sich nach dem Lehrgang beim Beantragen der Lizenz entscheiden, ob man ein Gewerbe anmelden und Feuerwerke verkaufen (Erlaubnis nach §7 SprengG), Feuerwerke nur als Hobby ohne Bezahlung abbrennen (Erlaubnis nach §27 SprengG) oder als freischaffender Helfer und evtl. verantwortlicher Feuerwerker für Feuerwerksbetriebe arbeiten will (Befähigung nach §20 SprengG).
Zwar ist der Lehrgang für alle drei Lizenzen identisch, für die Erlaubnisscheine nach §7 und §27 SprengG benötigt man jedoch eine Haftpflichtversicherung speziell für Großfeuerwerke und ein zugelassenes Lager für Feuerwerkskörper.
Für die Erlaubnis nach §27 SprengG muß man zwar kein Gewerbe anmelden, dafür darf man aber auch niemals Entgeld für ein Feuerwerk annehmen! Hat man als Erlaubnisscheininhaber eine Versicherung und ein Lager, kann man (nahezu) uneingeschränkt Feuerwerkskörper einkaufen, lagern und verwenden (abbrennen).
Der Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG braucht zwar keine Versicherung und kein Lager, er darf aber auch nur im Auftrag eines Erlaubnisscheininhabers (§7 oder §27) handeln. Ohne diesen schriftlichen Auftrag darf man weder Feuerwerkskörper einkaufen, noch diese als verantwortlicher Feuerwerker abbrennen.

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Verfallen die Feuerwerker-Lizenzen?

Ja. Man muß mindestens ein Feuerwerk alle zwei Jahre als verantwortlicher Feuerwerker abbrennen, sonst muß man den Lehrgang wiederholen. Außerdem muß man alle 5 Jahre einen Wiederholungslehrgang zum Erhalt der pyrotechnischen Fachkunde absolvieren. Überschreitet man das 5-Jahresdatum auch nur für einen Tag, verfällt die Fachkunde und man verliert dadurch seine Feuerwerker-Lizenz. Nimmt man innerhalb von 5 Jahren an einem weiteren Pyrotechnik-Lehrgang teil, erneuert sich automatisch die Fachkunde und man braucht in den nächsten 5 Jahren keinen Wiederholungslehrgang zu besuchen. Sowohl ein neuer Pyrotechnik-Lehrgang als auch ein Wiederholungslehrgang erneuern die Fachkunde aller zuvor erworbenen Feuerwerker-Lizenzen. Zusätzlich muß man auch für den Erhalt des Gefahrengutscheins ADR alle 5 Jahre an einem separaten Wiederholungslehrgang teilnehmen.

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Darf ein Feuerwerker mit sämtlichen Explosiv- und Sprengstoffen umgehen?

Nein! Für verschiedene Explosivstoffe und Anwendungsgebiete gibt es verschiedene Lizenzen:
Der "Großfeuerwerker" darf Feuerwerkskörper der Klassen I-IV einkaufen, befördern, lagern und verwenden, diese jedoch nicht verändern oder selbst herstellen! Dafür sind der "Herstellerschein" und vor allem zugelassene Produktionsstätten erforderlich. Der "Bühnenfeuerwerker" darf in Innenräumen Feuerwerkskörper der Klassen T1+T2 abbrennen. Beim Großfeuerwerker- und Bühnenfeuerwerker-Lehrgang handelt es sich um verschiedene Veranstaltungen mit eigenen Abschlußprüfungen.
Für Spezialeffekte in Film- und Fernseh-Produktionsstätten ist ein weiterer Lehrgang nötig, ebenso für das Vorderlader- und Böllerschießen. Der Umgang mit Sprengstoffen und Zündmitteln ist Groß- und Bühnenfeuerwerkern untersagt. Für verschiedene Sprengarbeiten (Gebäude-Sprengungen, Sprengungen in heissen Massen etc.) sind unterschiedliche Voraussetzungen und Lehrgänge erforderlich.

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Darf man als Abbrenner oder Bühnenfeuerwerker pyrotechnische Sätze mischen oder Feuerwerkskörper herstellen?

Die Herstellung pyrotechnischer Produkte ist in Deutschland mit Vorschriften und Barrieren gepflastert. Erstens benötigt man den sogenannten "Hersteller"-Lehrgang. Diesen kann man nur als Mitglied der Berufsgenossenschaft (BG) der chemischen Industrie ablegen; es gibt nur wenige Lehrgangsplätze pro Jahr. Ich habe diesen Lehrgang interessehalber erfolgreich absolviert. Ohne geeignete Produktionsstätten ("Fabrik") ist mir jedoch die Herstellung und sogar das Verändern (Umbauen) gekaufter Feuerwerkskörper wie jedem anderen Feuerwerker und Nicht-Feuerwerker untersagt. Die Bauweise von Produktionsstätten und deren Abstände zu bewohnten Gebieten sind in den UnfallVerhütungsVorschriften (UVV) 55a-m streng geregelt. Sie sind in Deutschland nur extrem schwierig zu verwirklichen. Deshalb kaufen fast alle Feuerwerker die für ihre Feuerwerke benötigten Groß- und Kleinfeuerwerkskörper bei Herstellerfirmen und Importeuren von Feuerwerk oder sie importieren sie selbst, z.B. aus China.

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Ist der Beruf "Feuerwerker" ein Traumberuf?

Jein! Tatsächlich ist die Feuerwerkerei in erster Linie ein sehr anstrengender und zeitraubender "Handwerksberuf" und trotz aller Sicherheitsvorkehrungen nicht ungefährlich. Je nach Art und Umfang der Feuerwerke und Launen des Wetters wird die körperliche und emotionale Belastbarkeit aller Beteiligten jedesmal erneut auf die Probe gestellt. Häufig frage ich mich nach ein bis zwei Tagen Aufbau eines großen Feuerwerks: "Warum machst Du das eigentlich?". Wenn der Startschuß und damit die Anspannung fällt, erinnere ich mich wieder, warum ich es immer wieder gerne tue. Nach dem Feuerwerk geht es dann müde und erschöpft die halbe oder sogar ganze Nacht weiter mit dem Abbauen der dreckigen und stinkenden Abschußgestelle. Man muß schon ein wahrer Pyro sein und den Funken im Blut haben, um trotz aller Anstrengungen und potentiellen Gefahren Gefallen an der künstlerischen Kreativität, dem kurzen schönen Moment des Feuerwerks und dem Applaus des Publikums zu finden und auf Dauer zu behalten.

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Wie lange hat es bei Dir vom Laien bis zum Feuerwerker gedauert?

Über 15 Jahre Tatsächlich beschäftige ich mich seit langer Zeit mit der Pyrotechnik. Anfänglich als reiner Zuschauer bei Feuerwerken, sehr bald jedoch haben mich der Aufbau der Feuerwerkskörper und deren chemische Reaktionen interessiert. Dieses frühe Verständnis der Fachkunde haben meine jetzige professionelle Feuerwerker-Laufbahn begünstigt. Das Sammeln der 26 Scheine hat parallel zu meinem Geologie-Studium über ein Jahr gedauert, gewöhnlich sollten es ca. zwei bis drei Jahre sein.

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Lebst Du von der Feuerwerkerei?

Nein! Obwohl ich mich leidenschaftlich in fast jeder freien Minute mit der Pyrotechnik beschäftige, bin ich hauptberuflich Programmierer. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß sich Feuerwerker als alleiniger Beruf nicht lohnt. Mit Familienfeiern, Schützenumzügen und kleineren Stadtfesten bekommt man kaum genügend Aufträge. Bei größeren Ereignissen fehlt den Veranstaltern oft das nötige Kleingeld, um ein passendes Feuerwerk in Auftrag zu geben. Um wirklich Geld mit diesem Hobby zu verdienen, bedarf es guter Beziehungen zu Veranstaltungs- Agenturen und eines hohen Grundkapitals.

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