FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN | |
In diesem F.A.Q. ("Frequently Asked Questions" = häufig gestellte Fragen) werden einige Fragen beantwortet, die mich immer wieder per eMail erreichen oder im FEUERWERK Forum gestellt werden. Wenn Sie weitere Fragen bezüglich des Umgangs mit Feuerwerk als Privatperson haben oder mehr über den "Traumberuf Pyrotechniker" erfahren möchten, sollten Sie zunächst im FEUERWERK Forum vorbeischauen. Dort finden Sie u.a. in der Rubrik "Feuerwerker als Beruf" viele zusätzliche Informationen. Um an den Diskussionen teilzunehmen, sollten Sie sich kostenlos im FEUERWERK Forum registrieren. Wenn Sie sich nicht registrieren möchten, können Sie Ihre Fragen in der Rubrik "Besucher und Gäste" stellen. Achtung: Alle auf dieser Seite zusammengestellten Informationen beziehen sich auf das deutsche Sprengstoff- und Waffenrecht! |
Pyrotechnik ist der Fachbegriff für Feuerwerk und andere Explosivstoffe.
Das Wort Pyros stammt aus dem Griechischen und bedeutet Feuer. Als Pyrotechniker werden Personen bezeichnet, die mit Feuerwerkskörpern umgehen, d.h. vor allem Großfeuerwerke oder pyrotechnische Bühnenshows abbrennen. Pyrotechniker ist als Berufsbezeichnung für Feuerwerk abbrennende Personen genauso richtig, wie Feuerwerker. Die von Feuerwerkern aus dem militärischen Bereich oft gewünschte Begriffstrennung lässt sich historisch nicht eindeutig belegen, siehe dazu auch diese Begriffserklärung Feuerwerker - Pyrotechniker. Übrigens stellen die wenigsten Pyrotechniker Feuerwerkskörper selbst her. |
Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände
(z.B. Anzündmittel) werden vor allem wegen der Gefährlichkeit
in verschiedene Klassen unterteilt. Man unterscheidet im Sprengstoffgesetz
grundsätzlich in Gegenstände für Vergnügungszwecke
und für technische Zwecke:
Großfeuerwerk dagegen ist das Feuerwerk,
das von Profis zu besonderen Feierlichkeiten, Stadtfesten und großen Veranstaltungen abgebrannt wird. Diese Feuerwerkskörper
sind für Privatpersonen streng verboten und dürfen nur von ausgebildeten
Feuerwerkern verwendet werden. Großfeuerwerk der Klasse IV braucht
keine BAM-Zulassung, weil man davon ausgeht, daß Profi-Feuerwerker
aufgrund ihrer Ausbildung auch mit großen und gefährlichen
Feuerwerkskörpern richtig umgehen. |
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist im deutschen Sprengstoffgesetz strikt geregelt. Im Jahresverlauf (nicht Silvester) ist es grundsätzlich nicht zulässig, das wohl bekannteste Feuerwerk, Feuerwerkskörper der Klasse II (Silvesterfeuerwerk, darunter fallen praktisch alle Raketen, Knallkörper, Fontänen & Vulkane, Batterien usw.) zu verwenden und abzubrennen. Dieses Verbot gilt auch für öffentliche oder private Festlichkeiten und auch für das Abbrennen auf privaten Grundstücken. Ohne Feuerwerker-Lizenzen oder sogenannte Ausnahmegenehmigungen
(siehe unten) darf man also vom 2. Januar bis zum 30. Dezember eines Jahres
nur Feuerwerk der Klasse I (Feuerwerksspielwaren, z.B. kleine "Brummkreisel"
und "Feuerringe") und T1 (Feuerwerk für technische Zwecke,
z.B. "Traumsterne") abbrennen. Diese sind im Fachhandel auch
von Kindern (nur Klasse I) zu erwerben. Für Feuerwerkskörper
der Klasse T1 gelten teilweise Verwendungseinschränkungen, die auf
den Gegenständen vermerkt sind. Nur volljährige Personen ab 18 Jahren dürfen Silvesterfeuerwerk erwerben und verwenden. Das Überlassen an Minderjährige, z.B. jüngere Familienmitglieder und Freunde/Bekannte, ist nicht erlaubt, auch nicht in Anwesenheit von Volljährigen und unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten. Zusätzlich zu Silvester kann man anläßlich eines hohen Familienfestes (z.B. Goldhochzeit, 70. Geburtstag usw.) bei dem Ordnungsamt seiner Stadt/Gemeinde eine zum Abbrennen von Kleinfeuerwerk der Klasse II während des Jahres beantragen. Diese wird aber, abhängig von den Bestimmungen der Stadt/Gemeinde, leider nur selten erteilt und kostet dann zwischen 10 und 100 Euro. Erhält man eine Ausnahmegenehmigung, kann man bei jedem Feuerwerker, Feuerwerksbetrieb oder Online-Shop im Internet Silvesterfeuerwerkskörper erwerben. Feuerwerkskörper der
Klassen III und IV (Großfeuerwerk) und T2 (für technische Zwecke)
sind Profi-Feuerwerkern vorbehalten und dürfen zu keiner Zeit von
Privatpersonen erworben, gelagert oder verwendet werden. Dies gilt auch
für pyrotechnische Munition der Klasse PM-II sowie alle Feuerwerkskörper
ohne BAM-Zulassung, also z.B. Knallkörper oder Raketen aus dem Ausland
(auch aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, z.B. Österreich,
Holland). So wird der illegale Besitz oder die Verwendung von z.B. Pyro-Knallpatronen
("Vogelschreck", Klasse PM-II) nach dem Waffengesetz als Straftat
und nicht "nur" als Ordnungswidrigkeit geahndet. |
Zuerst einmal muß man ernsthaft Feuerwerker werden
wollen. Der Weg dahin ist oft recht langwierig und steinig und nicht selten
mit großen Umkosten verbunden. Hat man als wahrer "Pyro" genug Ausdauer,
kann es zusammengefaßt so ablaufen: |
Ein bestimmte schulische Vorbildung, Ausbildung oder
chemische Kenntnisse werden nicht gefordert. Auch bei dem Lehrgang werden
chemische Prozesse oder der detaillierte Aufbau der einzelnen Effekte
leider nicht (!) tiefergehend unterrichtet. Vielmehr erhält man einen
groben Einblick in den Aufbau der Feuerwerkskörper-Klassen (Raketen,
Bomben, Feuertöpfe etc.) und befaßt sich ansonsten fast ausschließlich
mit dem Sprengstoffgesetz und weiteren (wichtigen) Gesetzen und Bestimmungen. |
Grundsätzlich ja. Die Voraussetzung für eine
Lizenz zum Abbrennen von Großfeuerwerken in Deutschland ist der
erfolgreich absolvierte "Abbrenner"-Lehrgang. Allerdings muß man
sich nach dem Lehrgang beim Beantragen der Lizenz entscheiden, ob man
ein Gewerbe anmelden und Feuerwerke verkaufen (Erlaubnis nach §7
SprengG), Feuerwerke nur als Hobby ohne Bezahlung abbrennen (Erlaubnis
nach §27 SprengG) oder als freischaffender Helfer und evtl. verantwortlicher
Feuerwerker für Feuerwerksbetriebe arbeiten will (Befähigung
nach §20 SprengG). |
Ja. Man muß mindestens ein Feuerwerk alle zwei
Jahre als verantwortlicher Feuerwerker abbrennen, sonst muß man
den Lehrgang wiederholen. Außerdem muß man alle 5 Jahre einen
Wiederholungslehrgang zum Erhalt der pyrotechnischen Fachkunde absolvieren.
Überschreitet man das 5-Jahresdatum auch nur für einen Tag,
verfällt die Fachkunde und man verliert dadurch seine Feuerwerker-Lizenz.
Nimmt man innerhalb von 5 Jahren an einem weiteren Pyrotechnik-Lehrgang
teil, erneuert sich automatisch die Fachkunde und man braucht in den nächsten
5 Jahren keinen Wiederholungslehrgang zu besuchen. Sowohl ein neuer Pyrotechnik-Lehrgang
als auch ein Wiederholungslehrgang erneuern die Fachkunde aller zuvor
erworbenen Feuerwerker-Lizenzen. Zusätzlich muß man auch für
den Erhalt des Gefahrengutscheins ADR alle 5 Jahre an einem separaten
Wiederholungslehrgang teilnehmen. |
Nein! Für verschiedene Explosivstoffe und Anwendungsgebiete
gibt es verschiedene Lizenzen: |
Die Herstellung pyrotechnischer Produkte ist in Deutschland
mit Vorschriften und Barrieren gepflastert. Erstens benötigt man
den sogenannten "Hersteller"-Lehrgang. Diesen kann man nur als Mitglied
der Berufsgenossenschaft (BG) der chemischen Industrie ablegen; es gibt
nur wenige Lehrgangsplätze pro Jahr. Ich habe diesen Lehrgang interessehalber
erfolgreich absolviert. Ohne geeignete Produktionsstätten ("Fabrik")
ist mir jedoch die Herstellung und sogar das Verändern (Umbauen)
gekaufter Feuerwerkskörper wie jedem anderen Feuerwerker und Nicht-Feuerwerker
untersagt. Die Bauweise von Produktionsstätten und deren Abstände
zu bewohnten Gebieten sind in den UnfallVerhütungsVorschriften (UVV)
55a-m streng geregelt. Sie sind in Deutschland nur extrem schwierig zu
verwirklichen. Deshalb kaufen fast alle Feuerwerker die für ihre
Feuerwerke benötigten Groß- und Kleinfeuerwerkskörper
bei Herstellerfirmen und Importeuren von Feuerwerk oder sie importieren
sie selbst, z.B. aus China. |
Jein! Tatsächlich ist die Feuerwerkerei in erster
Linie ein sehr anstrengender und zeitraubender "Handwerksberuf"
und trotz aller Sicherheitsvorkehrungen nicht ungefährlich. Je nach
Art und Umfang der Feuerwerke und Launen des Wetters wird die körperliche
und emotionale Belastbarkeit aller Beteiligten jedesmal erneut auf die
Probe gestellt. Häufig frage ich mich nach ein bis zwei Tagen Aufbau
eines großen Feuerwerks: "Warum machst Du das eigentlich?".
Wenn der Startschuß und damit die Anspannung fällt, erinnere
ich mich wieder, warum ich es immer wieder gerne tue. Nach dem Feuerwerk
geht es dann müde und erschöpft die halbe oder sogar ganze Nacht
weiter mit dem Abbauen der dreckigen und stinkenden Abschußgestelle.
Man muß schon ein wahrer Pyro sein und den Funken im Blut haben,
um trotz aller Anstrengungen und potentiellen Gefahren Gefallen an der
künstlerischen Kreativität, dem kurzen schönen Moment des
Feuerwerks und dem Applaus des Publikums zu finden und auf Dauer zu behalten. |
Über 15 Jahre Tatsächlich beschäftige ich mich seit langer Zeit mit der Pyrotechnik.
Anfänglich als reiner Zuschauer bei Feuerwerken, sehr bald jedoch
haben mich der Aufbau der Feuerwerkskörper und deren chemische Reaktionen
interessiert. Dieses frühe Verständnis der Fachkunde haben meine
jetzige professionelle Feuerwerker-Laufbahn begünstigt. Das Sammeln
der 26 Scheine hat parallel zu meinem Geologie-Studium über ein Jahr
gedauert, gewöhnlich sollten es ca. zwei bis drei Jahre sein. |
Nein! Obwohl ich mich leidenschaftlich in fast jeder
freien Minute mit der Pyrotechnik beschäftige, bin ich hauptberuflich
Programmierer. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß sich Feuerwerker
als alleiniger Beruf nicht lohnt. Mit Familienfeiern, Schützenumzügen
und kleineren Stadtfesten bekommt man kaum genügend Aufträge.
Bei größeren Ereignissen fehlt den Veranstaltern oft das nötige
Kleingeld, um ein passendes Feuerwerk in Auftrag zu geben. Um wirklich
Geld mit diesem Hobby zu verdienen, bedarf es guter Beziehungen zu Veranstaltungs-
Agenturen und eines hohen Grundkapitals. |