Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
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- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
- (Federal Institute for Materials Research and Testing)
Die BAM erfüllt als Bundesoberbehörde Aufgaben, die sich aus dem Sprengstoffgesetz (SprengG), dem Beschussgesetz (BeschG) und den Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter ergeben. Dazu gehören
- die Prüfung, Klassifizierung und Zulassung von pyrotechnischen Gegenständen, pyrotechnischen Sätzen, Anzündmitteln und pyrotechnischer Munition. Sie ist für Deutschland die sogenannte "benannte Stelle", die das für die Zulassung nötige Konformitätsbewertungsverfahren durchführt.
- die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für das Zurschaustellen von pyrotechnischen Gegenständen und Sortimenten
- die Zuordnung von Lager- und Verträglichkeitsgruppen von pyrotechnischen Gegenständen, pyrotechnischen Sätzen und pyrotechnischer Munition
- die Transportklassifizierungen für pyrotechnische Gegenstände, pyrotechnische Sätze und pyrotechnische Munition
- die Zustimmung zur Klassifizierung nach Sondervorschrift SP 645 ADR für Feuerwerk
Die BAM hat ihren Sitz in Berlin und wurde im Jahr 1871 als "Mechanisch-Technische Versuchsanstalt" vom Preußische Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten gegründet. Zusammen mit zwei weiteren Versuchsanstalten bildete die Mechanisch-Technische Versuchsanstalt ab 1904 das "Königliche Materialprüfungsamt", das 1919 zum Staatlichen Materialprüfungsamt (MPA) umbenannt wurde. Der Bereich der Explosivstoffe war zunächst dem 1889 als Zentralversuchsstelle für Explosivstoffe geschaffenen Militärversuchsamt zugeordnet; dieses wurde 1920 zur Chemisch-Technischen Reichsanstalt (CTR). MPA und CTR wurden 1954 als "Bundesanstalt für mechanische und chemische Materialprüfung" zusammengefasst und 1956 zur "Bundesanstalt für Materialprüfung" umbenannt.
Die BAM führt Listen über erteilte Zulassungen und Baumusterprüfbescheinigungen (Registriernummern) sowie zur Verwendung in Deutschland angezeigte Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände (Identifikationsnummern) (§13 1. SprengV).
Die Klassifizierung von Pyrotechnik für den Transport als Gefahrgut beruht im Wesentlichen auf dem Verhalten der jeweiligen Artikel bzw. Versandstücke (volle Transportkartons) im Fall eines Brandes. Dazu werden von der BAM Brandversuche durchgeführt und für die Gefahreneinschätzung ausgewertet.
Weblinks
- Offizielle Website der BAM
- Fachgebiet Pyrotechnik der BAM
- Amtliche Mitteilungen der BAM zum Thema Pyrotechnik (Listen, Merkblätter)
BAM Video Pyrotechnik
BAM Video Nr. 61, 2009, 10:10 min, FLV, 54 MB |
Zitat BAM: Die Pyrotechnik ist ein wichtiges Aufgabenfeld der BAM, denn sie ist zuständig, wenn es um die Prüfung und Zulassung pyrotechnischer Gegenstände geht. Die BAM hat gesetzlich geregelte Aufgaben, sie agiert als Gutachter und sie berät Politik und Industrie. Mitarbeiter der BAM arbeiten in Normungsgremien mit und führen Audits bei Herstellern durch. In den Laboren der BAM werden neben Feuerwerksartikeln auch Airbags und Gurtstraffer getestet, ebenso Anzündmittel und pyrotechnische Gegenstände für Bühnen- und Filmeffekte. Wie die Arbeitsgruppe Pyrotechnik arbeitet und welche Aufgaben sie im Einzelnen hat, zeigt dieser Film. |