Registriernummer

Registriernummer

Seit Oktober 2009 wird die bisherige Zulassungsprüfung von pyrotechnischen Gegenständen durch eine EG-Baumusterprüfung abgelöst. Diese besteht typischerweise aus der eigentlichen Prüfung des Artikels auf Einhaltung der jeweiligen Normen (z.B. EN 15947 für Kategorien 1-3, EN 16261 für Kategorie 4, EN 16256 für T1+T2) sowie einer Überwachung des Qualitätssicherungssystems.

Die Registriernummer dokumentiert die eigentliche Baumusterprüfung; sie setzt sich zusammen aus der Nummer der benannten Stelle XXXX, welche die EG-Baumusterprüfung durchgeführt hat (die BAM hat die Nummer 0589), der Kategorie YY und einer Nummer ZZZZ zur Identifikation des Gegenstands:

XXXX-YY-ZZZZ

Für den Platzhalter YY kommen folgende Kürzel zum Einsatz:

  • Feuerwerkskörper: F1, F2, F3 oder F4 ,
  • Bühnen- und Theaterpyrotechnik: T1 oder T2,
  • sonstige pyrotechnische Gegenstände: P1 oder P2
  • Anzündmittel: P1-ZZP (Anzündschnüre für pyrotechnische Zwecke), P2-ZZS (Stoppine), P1-ZA(Anzündlitze), P1-ZZL (Anzündlichter), P1-ZZA (mechanische Anzünder), P1-ZZE (elektrische Brückenanzünder), P1-ZZB (elektrische Anzünder für Schwarzpulver zum Sprengen und schwarzpulverähnliche Sprengstoffe).


Die Registriernummer ist zusammen mit dem CE-Zeichen Bestandteil der Kennzeichnung eines pyrotechnischen Gegenstands.