Bühnenfeuerwerk
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- Bühnenfeuerwerk
- (Stage Fireworks, Proximity Effects)
Als Bühnenfeuerwerk, Theaterfeuerwerk oder Indoor-Pyrotechnik werden generell pyrotechnische Gegenstände bezeichnet, die auf Bühnen und in geschlossenen Räumen abgebrannt werden. In der Regel haben diese Gegenstände definierte, geringe Sicherheitsabstände, sind rauchfrei bzw. raucharm und erzeugen keine signifikanten, gesundheitsschädlichen Emissionen.
In Deutschland unterliegen pyrotechnische Gegenstände, die für Bühnenfeuerwerk, Theaterfeuerwerk oder Indoor-Pyrotechnik verwendet werden sollen, einer Zulassungspflicht. Sie werden von der BAM geprüft und im Fall der Zulassung je nach Art des Gegenstands bzw. seiner Gefährlichkeit in die Kategorien T1 oder T2 eingestuft. Für die Verwendung werden im Rahmen der Zulassung in Abhängigkeit von der Effekthöhe Sicherheitsabstände definiert.
Typische Effekte des Bühnenfeuerwerks sind
- Bühnenfontänen in silber und gold mit Effekthöhen zwischen 0,3 m und 8 m und Brenndauern von 0,1 s - 60 s
- Bühnenvulkane
- Flammensäulen bzw. Flammenprojektoren
- Eisfontänen mit gelber oder farbiger Flamme und Funkenausstoss
- Bühnenwasserfälle in gold und silber mit Fallhöhen von bis zu 10 m
- Bühnenfeuertöpfe
- Bühnenkometen
- Bühnenknall
- Seilraketen