Wiederholungslehrgang
Die Teilnahme an einem W. ist für jeden Inhaber eines Erlaubnisscheines oder Befähigungsscheines nach dem Sprengstoffgesetz alle 5 Jahre vorgeschrieben. Bei diesem Lehrgang werden neue Entwicklungen der letzten 5 Jahre besprochen, so dass die Teilnehmer des Lehrganges nach der Teilnahme wieder auf aktuellem Kenntnisstand sind.
Dabei muss nicht für jede erlangte Fachkunde (z.B. Fachkunde für Großfeuerwerk, für Bühnenpyrotechnik, für Herstellung, für SFX) jeweils ein W. abgelegt werden. Ein W. frischt die gesamte vorhande Fachkunde für 5 Jahre auf. Ein W. ist dann nicht innerhalb von 5 Jahren erforderlich, wenn zwischenzeitlich ein weiterer Lehrgang für eine zusätzliche Fachkunde absolviert wird. Der Lehrgang gilt gleichzeitig auch als W. für die vorhandene Fachkunde.