Wiederholungslehrgang: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. September 2006, 14:55 Uhr
Die Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang ist für jeden Inhaber eines Erlaubnisscheines oder Befähigungsscheines nach dem Sprengstoffgesetz alle 5 Jahre vorgeschrieben. Bei diesem Lehrgang werden neue Entwicklungen der letzten 5 Jahre besprochen, so das die Teilnehmer des Lehrganges nach der Teilnahme wieder auf aktuellem Kentnissstand sind.