Zulassungszeichen: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Zulassungszeichen besteht aus der Kurzbezeichnung der Bundesanstalt für Materialprüfung "BAM" gefolgt von einem Bindestrich, gefolgt von dem für die jeweilige Klasse vorgesehenen Zeichen, gefolgt von einem Bindestrich, gefolgt von einer fortlaufenden Kennnummer. | Das Zulassungszeichen besteht aus der Kurzbezeichnung der Bundesanstalt für Materialprüfung "BAM" gefolgt von einem Bindestrich, gefolgt von dem für die jeweilige Klasse vorgesehenen Zeichen, gefolgt von einem Bindestrich, gefolgt von einer fortlaufenden Kennnummer. |
Version vom 19. Oktober 2006, 14:28 Uhr
- Zulassungszeichen
- (Approval Number)
Pyrotechnische Gegenstände der Klassen I, II, III, T1 und T2 unterliegen der Zulassungspflicht durch die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM). Nach erfolgreichem Abschluss des Zulassungsverfahrens erteilt die BAM ein Zulassungszeichen, mit dem der pyrotechnische Gegenstand eindeutig identifiziert werden kann. Das Zulassungszeichen muss auf jedem zugelassenen pyrotechnischen Gegenstand aufgedruckt sein.
Das Zulassungszeichen besteht aus der Kurzbezeichnung der Bundesanstalt für Materialprüfung "BAM" gefolgt von einem Bindestrich, gefolgt von dem für die jeweilige Klasse vorgesehenen Zeichen, gefolgt von einem Bindestrich, gefolgt von einer fortlaufenden Kennnummer.
Beispiele für Zulassungszeichen:
- Klasse I: BAM - PI - 0470
- Klasse II: BAM - PII - 0225
- Klasse III: BAM - PIII - 0211
- Klasse T1: BAM - PT1 - 0931
- Klasse T2: BAM - PT2 - 0440
Die BAM gibt regelmäßig aktualisierte Listen heraus, auf denen die zugelassenen pyrotechnischen Gegenstände nach Zulassungszeichen (bzw. fortlaufender Nummer im Zulassungszeichen) aufgeführt sind und aus denen ersichtlich ist, ob die Zulassung noch gültig oder bereits erloschen ist.