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Person, die bei Handlungen oder Ereignissen die Verantwortung für eine Tat/für den reibungslosen Ablauf eines Ereignisses auf sich nimmt und etwaige Konsequenzen trägt.
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In der Pyrotechnik ist dies meist der verantwortliche [[Feuerwerker]].
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Bei Feuerwerken ist dies meist der ''verantwortliche'' [[Feuerwerker]] im Sinne [[Ausz%C3%BCge_des_Sprengstoffgesetzes_mit_entsprechenden_Erkl%C3%A4rung#.C2.A719_Verantwortliche_Personen|§19 des Sprengstoffgesetzes]].
  
 
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[[Kategorie:Fachkunde]]
 
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Version vom 10. November 2006, 16:02 Uhr

Verantwortliche Person

Person, die bei Handlungen oder Ereignissen die Verantwortung für eine Tat/für den reibungslosen Ablauf eines Ereignisses übernimmt und etwaige Konsequenzen trägt.

Bei Feuerwerken ist dies meist der verantwortliche Feuerwerker im Sinne §19 des Sprengstoffgesetzes.