Elektroanzünder: Unterschied zwischen den Versionen
Pyro (Diskussion | Beiträge) K |
Vb05 (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
;'''Elektroanzünder''' :(Brückenanzünder, umgangssprachlich: "E-Zünder", "Elektrozünder", "Brückenzünder", "Zündpille", ''Electric Match/Ignitor'') | ;'''Elektroanzünder''' :(Brückenanzünder, umgangssprachlich: "E-Zünder", "Elektrozünder", "Brückenzünder", "Zündpille", ''Electric Match/Ignitor'') | ||
− | Für [[Feuerwerk]]e werden Elektro''an''zünder ohne [[Sprengkapsel]], sog. offene elektrische Anzünder, verwendet. Sprengfähige Zünder und [[Squib]]s finden für Spezialeffekte für Film- und Fernsehen ("[[SFX]]") Anwendung, Groß- und Bühnen[[feuerwerker]] dürfen solche Zünder nicht erwerben oder mit ihnen umgehen. Umgangsprachlich wird auch bei pyrotechnischen Elektroanzündern oft von "Zündern" gesprochen. | + | Für [[Feuerwerk]]e werden Elektro''an''zünder ohne [[Sprengkapsel]], sog. offene elektrische Anzünder, verwendet. Sprengfähige Zünder und [[Squib]]s finden für Spezialeffekte für Film- und Fernsehen ("[[SFX]]") Anwendung, Groß- und Bühnen[[feuerwerker]] dürfen solche Zünder nicht erwerben oder mit ihnen umgehen. Squibs haben oftmals eine Zulassung als T2-Artikel. |
− | Zum Zünden (besser: Anzünden) wird an die beiden [[Zünddraht|Zünddrähte]] eine ausreichende [[Spannung]] angelegt. Durch den Stromfluss wird ein kurzer [[Glühdraht]] (Glühbrücke) zwischen den Zünddrähten aufgeheizt, der einen [[pyrotechnischer Satz|pyrotechnischen Satz]] in Form einer [[Zündpille]] entzündet. Die dabei auftretende [[Flamme]] reicht aus, um z.B. [[Schwarzpulver]], [[Stoppine|Stoppinen]] oder [[Litze|Litzen]] anzuzünden. | + | |
+ | Umgangsprachlich wird auch bei pyrotechnischen Elektroanzündern oft von "Zündern" gesprochen. | ||
+ | Zum Zünden (besser: Anzünden) wird an die beiden [[Zünddraht|Zünddrähte]] eine ausreichende [[Spannung]] angelegt. Durch den Stromfluss wird ein kurzer [[Glühdraht]] (Glühbrücke) zwischen den Zünddrähten aufgeheizt, der einen [[pyrotechnischer Satz|pyrotechnischen Satz]] in Form einer [[Zündpille]] entzündet. Die dabei auftretende [[Flamme]] reicht aus, um z.B. [[Schwarzpulver]], [[Stoppine|Stoppinen]] oder [[Litze|Litzen]] anzuzünden. | ||
+ | Wenngleich die meisten pyrotechnischen Elektroanzünder keine BAM[[BAM]]-Zulassung besitzten, gibt es durchaus auch BAM[[BAM]]-geprüfte Exemplare in der Kategorie ZZE (elektrische Brückenzünder), die von volljährigen Nicht-Scheininhabern erworben und verwendet werden dürfen. | ||
Es wird in A-Zünder (0,18 A) und U-Zünder (0,45 A) unterschieden (Merkhilfe: U=unempfindlich). Die Angaben bezeichnen die Nicht-Ansprech-Stromstärke, bei der die Zünder innerhalb von 5 Minuten nicht auslösen dürfen. Die Anlage 1a der [[1. SprengV]] stellt noch weitere Anforderungen an Elektroanzünder: | Es wird in A-Zünder (0,18 A) und U-Zünder (0,45 A) unterschieden (Merkhilfe: U=unempfindlich). Die Angaben bezeichnen die Nicht-Ansprech-Stromstärke, bei der die Zünder innerhalb von 5 Minuten nicht auslösen dürfen. Die Anlage 1a der [[1. SprengV]] stellt noch weitere Anforderungen an Elektroanzünder: |
Version vom 30. August 2008, 00:59 Uhr
- Elektroanzünder
- (Brückenanzünder, umgangssprachlich: "E-Zünder", "Elektrozünder", "Brückenzünder", "Zündpille", Electric Match/Ignitor)
Für Feuerwerke werden Elektroanzünder ohne Sprengkapsel, sog. offene elektrische Anzünder, verwendet. Sprengfähige Zünder und Squibs finden für Spezialeffekte für Film- und Fernsehen ("SFX") Anwendung, Groß- und Bühnenfeuerwerker dürfen solche Zünder nicht erwerben oder mit ihnen umgehen. Squibs haben oftmals eine Zulassung als T2-Artikel.
Umgangsprachlich wird auch bei pyrotechnischen Elektroanzündern oft von "Zündern" gesprochen. Zum Zünden (besser: Anzünden) wird an die beiden Zünddrähte eine ausreichende Spannung angelegt. Durch den Stromfluss wird ein kurzer Glühdraht (Glühbrücke) zwischen den Zünddrähten aufgeheizt, der einen pyrotechnischen Satz in Form einer Zündpille entzündet. Die dabei auftretende Flamme reicht aus, um z.B. Schwarzpulver, Stoppinen oder Litzen anzuzünden. Wenngleich die meisten pyrotechnischen Elektroanzünder keine BAMBAM-Zulassung besitzten, gibt es durchaus auch BAMBAM-geprüfte Exemplare in der Kategorie ZZE (elektrische Brückenzünder), die von volljährigen Nicht-Scheininhabern erworben und verwendet werden dürfen.
Es wird in A-Zünder (0,18 A) und U-Zünder (0,45 A) unterschieden (Merkhilfe: U=unempfindlich). Die Angaben bezeichnen die Nicht-Ansprech-Stromstärke, bei der die Zünder innerhalb von 5 Minuten nicht auslösen dürfen. Die Anlage 1a der 1. SprengV stellt noch weitere Anforderungen an Elektroanzünder:
A-Zünder | U-Zünder | |
---|---|---|
max. Gesamtwiderstand bei max. 3,5 m Zünderdrahtlänge | 4,5 Ω | 3,5 Ω |
Brückenwiderstand | 0,8 bis 2,0 Ω | 0,4 bis 0,8 Ω |
erforderlicher Zündimpuls | 0,8 bis 3,0 mWs/Ω | 8,0 bis 16,0 mWs/Ω |
Ansprech-Stromstärke (Auslösen innerhalb von 10 ms) | 0,6 A | 1,3 A |
Nicht-Ansprech-Stromstärke (innerhalb von 5 min) | 0,18 A | 0,45 A |
Stromstärke zur versagerfreien Zündung von 5 gleichen Anzündern in einer Serienschaltung | 0,8 A | 1,5 A |