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Als Großfeuerwerker werden [[Pyrotechniker]] mit einem [[Befähigungsschein]] nach [[§20]] [[SprengG|Sprengstoffgesetz]] und / oder einer [[Erlaubnis]] nach [[§7]] oder [[§27]] Sprengstoffgesetz zur [[Verwendung]] von [[Pyrotechnischer Gegenstand|pyrotechnischen Gegenständen]] der [[Klasse IV]] ([[Großfeuerwerk]]) bezeichnet. Großfeuerwerker führen [[Großfeuerwerk|Großfeuerwerke]], d.h. organisierte [[Feuerwerk|Feuerwerke]], die im Außenbereich [[Abbrand|abgebrannt]] werden, durch. Der Großfeuerwerker ist als [[Verantwortliche Person|verantwortliche Person]] für die Sicherheit und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften persönlich verantwortlich.  
  
 
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Teil der Arbeit des Großfeuerwerkers sind

Aktuelle Version vom 10. Mai 2011, 08:29 Uhr

Großfeuerwerker
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Als Großfeuerwerker werden Pyrotechniker mit einem Befähigungsschein nach §20 Sprengstoffgesetz und / oder einer Erlaubnis nach §7 oder §27 Sprengstoffgesetz zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse IV (Großfeuerwerk) bezeichnet. Großfeuerwerker führen Großfeuerwerke, d.h. organisierte Feuerwerke, die im Außenbereich abgebrannt werden, durch. Der Großfeuerwerker ist als verantwortliche Person für die Sicherheit und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften persönlich verantwortlich.

Teil der Arbeit des Großfeuerwerkers sind

  • Beschaffung und Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen
  • Planung (Choreographie) von Großfeuerwerken
  • Anzeige von Feuerwerken bzw. Anträge zur Genehmigung von Feuerwerken entsprechend den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen
  • Vorbereitung von Großfeuerwerken
  • Aufbau von Großfeuerwerken
  • Abbrand von Großfeuerwerken
  • Abbau von Großfeuerwerken nach dem Abbrand